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April 03/2000
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Überplanmäßige Kosten wegen des Auslandseinsatzes

(hh) Eine außerplanmäßige Ausgabe für zusätzliche Mittel des europäischen Sozialfonds zur Kofinanzierung des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in Höhe von 21,83 Millionen DM hat der Haushaltsausschuss am 15. März zur Kenntnis genommen. Die Mehrausgabe soll im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung eingespart werden.

Eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 134,4 Millionen DM für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen - humanitären und sonstigen - Einsätzen hat der Ausschuss am 22. März zur Kenntnis genommen. Nach einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 14/2459) hatte der Deutsche Bundestag am 11. Juni 1999 zugestimmt, das deutsche KFOR-Kontingent um bis zu 2.400 Soldaten auf 8.500 Soldaten aufzustocken. Die mit diesem erweiterten Einsatz der Bundeswehr entstehenden Ausgaben würden nunmehr feststehen. Der Mehrbetrag von 134,4 Millionen DM überschreite den bei der Allgemeinen Finanzverwaltung zur Verstärkung von Ausgaben im Verteidigungsetat aufgebrachten Ansatz von 441 Millionen DM. Nach einer weiteren Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 14/2458) hat der Finanzminister überplanmäßige Ausgaben in Höhe von jeweils 25 Millionen DM für die Versorgungsbezüge für Beschädigte in der Kriegsopferversorgung und für Versorgungsbezüge für Witwen und Witwer in der Kriegsopferversorgung sowie bis zur Höhe von 150 Millionen DM für Kriegsopferfürsorge und gleichartige Leistungen bewilligt. Dies hat der Haushaltsausschuss ebenfalls am 22. März zur Kenntnis genommen.

Dasselbe gilt für die überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 45 Millionen DM für die Abgeltung von Schadensersatzansprüchen Dritter aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung aller Ansprüche der Regierung der USA und der US-Staatsangehörigen infolge des Zusammenstoßes eines US-Luftwaffenjets und eines Flugzeuges der Deutschen Luftwaffe am 13. September 1997 vor Küste von Namibia ( 14/2751). Hier kritisierten CDU/CSU-Abgeordnete, die Zahlung an die Angehörigen der deutschen Opfer sei zu gering im Vergleich zu den Zahlungen an die Amerikaner. Die Vertreterin der Bundesministeriums der Verteidigung betonte, die deutschen Angehörigen hätten zusätzliche Versorgungsansprüche.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003045d
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