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Juni 06/2000
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ÜBERWEISUNG NACH ANHÖRUNG IM INNENAUSSCHUSS

Zwangsarbeiter-Stiftung: Zwischen Fortschreibung und Forderungen

(in) Die öffentliche Anhörung von elf Sachverständigen über den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" am 7. Juni hat nur wenige Tage vor der erzielten Einigung mit der US-

Regierung die unterschiedlichen Positionen von Betroffenen und Beteiligten deutlich gemacht. Grundlage der Anhörung waren ein gemeinsamer Gesetzentwurf aller Fraktionen des Bundestages ( 14/3206) und ein identischer Entwurf der Regierung zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ( 14/3459).

Während einerseits die baldige Verabschiedung des Gesetzes und Auszahlung an die Überlebenden angestrebt wurde, forderten fast alle Sachverständigen in ihrer Funktion als Sachwalter ihrer Interessengruppen Änderungen unterschiedlichster Art. So monierte etwa Bartosz Jalowiecki als Vertreter der Mittel-Ost-Europäischen Staaten (MOE), dass auch in einer fortgeschriebenen Vorlage des Gesetzentwurfes vom 16. Mai "fast alle MOE-Anmerkungen ignoriert" wurden, und plädierte für einen 1,8-Milliarden-DM-Anteil für die Stiftung "Polnisch-Deutsche Aussöhnung" und weitere 1,8 Milliarden für die "Jewish Claims Conference", während etwa der "Rest der Welt" mit 800 Millionen DM bedacht werden sollte.

Die von Karl Brozik vertretene "Jewish Claims Conference" bezifferte dagegen die Auszahlungen für die polnische und die ukrainische Partnerstiftung mit je 1,7 Milliarden DM und schlug stattdessen eine Reihe von weiteren Änderungen und Zuständigkeiten vor.

Die "Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime", vertreten durch Christoph Jetter, forderte unter anderem eine Änderung des Gesetzes über Wiedergutmachung, während ein Teil vom "Rest der Welt" sich offenbar nicht von Rainer Arzinger vertreten fühlte und seine Proteste gegen das Verfahren durch gleich lautende Schreiben polnischer "Committees" in Australien, Belgien, Deutschland, Großbritannien, Niederlande und den USA formulierte. Formell protestierte auch die Slowenische Botschaft dagegen, dass Arzinger als Vertreter der Bundesrepublik Jugoslawien und der Slowakei sprechen würde, "ohne sich mit anderen Ländern aus dieser Gruppe abgesprochen" zu haben.

Der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft fehlten nach den Worten ihres Vertreters Manfred Gentz noch 1,9 von den insgesamt zugesagten 5 Milliarden DM der deutschen Industrie. Über 3,1 Milliarden DM seien inzwischen als Verpflichtungsermächtigungen gezeichnet, wovon etwas über 2 Milliarden DM konkret eingezahlt worden seien. Weil der Deutsche Bundestag noch vor dem Beginn der Sommerpause das Gesetz verabschieden und mit der Auszahlung beginnen wolle, das Gesetz aber nicht in Kraft treten könne, wenn die Gesamtsumme von 10 Milliarden DM nicht vorhanden sei, müsste er Parlament und Regierung um eine "Entkonditionalisierung" bitten, so Gentz.

Eine schriftliche Zusage, eine nachgefragte Bürgschaft der Industrie oder eine andere verbindliche Zusage zur Finanzierung der 1,9 Milliarden DM könnte allerdings nicht gemacht werden. Hierzu würden sich weder die 16 Gründungsmitglieder noch andere angesprochene Unternehmen in der Lage sehen, die ohnehin zum Teil mit erheblichen Summen in Vorlage getreten wären.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006041a
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