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Juli 07/2000
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Bundestag änderte Produkthaftung

(re) Einstimmig hat der Bundestag am 6. Juli beschlossen, die Ausnahmeregelung für unverarbeitete Naturprodukte und Jagderzeugnisse im Produkthaftungsgesetz zu streichen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten dazu einen Gesetzentwurf ( 14/3371), der Rechtsausschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung ( 14/3756) vorgelegt.

Hintergrund ist eine Änderung der EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Dadurch müsse die Verschuldens unabhängige Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte zwingend auf unverarbeitete landwirtschaftliche Naturprodukte und Jagderzeugnisse ausgedehnt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007031c
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