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Juli 07/2000
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CDU/CSU hält KWK-Gesetz für "nicht anwendbar"

(wi) Die SPD-Fraktion teilt nicht die Einschätzung der CDU/CSU, dass das am 18. Mai in Kraft getretene Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) unanwendbar ist. Es werde klar definiert, wer die vom Gesetz Begünstigten seien und was unter KWK-Strom zu verstehen sei. Das Problem liege offenbar darin, dass viele versuchten, in die vom Gesetz vorgesehene Förderung hineinzukommen. Die Verbände bemühten sich derzeit, zu einer gesetzeskonformen Auslegung zu gelangen. Die CDU/CSU hatte zuvor von vielen Fehlinvestitionen gesprochen, die zu Arbeitslosigkeit führten. Im KWK-Markt herrsche Chaos. Die Frage sei, ob nur kommunale Stromerzeuger von den Vergünstigungen des Gesetzes profitieren könnten oder auch andere. Für Bündnis 90/Die Grünen sind Fehlinvestitionen eine Folge des liberalisierten Marktes und nicht vom Gesetz verursacht.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums hat das Gesetz den Begünstigtenkreis generell auf Energieversorgungsunternehmen ausgeweitet, welche die allgemeine Versorgung von Endverbrauchern sicherstellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007046b
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