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Juli 07/2000
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GESETZESINITIATIVE GEFORDERT

Reform des sozialen Wohnungsbaus angestrebt

(vb) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Reform des sozialen Wohnungsbaus vorlegen. Dies fordert die Koalition in einem Antrag ( 14/3664). Das jetzige Fördersystem müsse so weiterentwickelt werden, dass die Fördermittel flexibel und zielgenau eingesetzt werden könnten. Außerdem müssten mit der Förderung sozial ausgewogene Bewohner- und Siedlungsstrukturen erhalten und geschaffen werden.

Weiter heißt es in dem Antrag, die Förderung des Neubaus von Sozialwohnungen für besondere Bedarfsgruppen und Schwerpunkte sei auch weiterhin unverzichtbar. In den Augen der Koalition ist der soziale Wohnungsbau ein zentrales Element der Wohnungspolitik. Die Bilanz sei hervorragend: Mit rund 9 Millionen geförderten Wohnungen habe er seit 1953 dazu beigetragen, dass die überwiegende Mehrheit der Bürger heute gut mit Wohnraum versorgt sei. Heute gelte es, den sozialen Wohnungsbau effizienter und flexibler zu machen. Neben Neubauten sollten auch bereits vorhandene Bestände gefördert werden. Außerdem sei das Problem der "überforderten Nachbarschaften" zu lösen. Auf diese geänderten Problemstellungen müsse reagiert werden.

Auch Union für Reform

Auch die CDU/CSU hält den sozialen Wohnungsbau für unentbehrlich. Diese Auffassung vertritt die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/3668), in dem die Regierung ebenfalls aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der sozialen Wohnraumförderung vorzulegen. Da die gesetzlichen Grundlagen aus den fünfziger Jahren stammten, sei eine Reform dringend und dulde keinen Aufschub. Die Reform solle Effizienz und soziale Treffsicherheit verbessern, individuellen Wohnraum insbesondere für Familien mit Kindern und zur Vorsorge für das Alter schaffen.

Zur Begründung heißt es, die Koalition habe Maßnahmen beschlossen, die sowohl den Stellenwert des sozialen Wohnungsbaus als auch die Voraussetzungen für eine Einbettung seiner Reform in eine integrative, kohärente Wohnungs- und Städtebaupolitik deutlich verschlechterten. So habe sich die Regierung aus der Mitfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus schrittweise bis zum gesetzlichen Mindestniveau zurückgezogen. Binnen zweier Haushaltsjahre seien die Bundesmittel um 55 Prozent reduziert worden.

Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus soll nach dem Willen der F.D.P. im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes auf die Förderung nach dem Wohngeldgesetz umgelenkt werden. Die Liberalen haben dazu ebenfalls einen Antrag ( 14/3676) eingebracht. Die Regierung solle eine Wohngeldnovelle vorlegen und die bisherigen Fördermittel des Bundes und der Länder sollten zur dauerhaften Leistungsverbesserung beim Wohngeld verwendet werden. Die Zuständigkeiten und die Kompetenzen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sollten den Ländern vollständig überlassen werden, fordern die Liberalen weiter. Sie verlangen, dass die Regierung die im Rahmen der bereits beschlossenen Wohngeldnovelle vorgenommenen Kürzungen der Eigenheimförderung zurücknimmt.

"Wohnungspolitische Restgröße"

Die Regierung habe den sozialen Wohnungsbau zu einer "wohnungspolitischen Restgröße" zusammengeschmolzen, schreiben die Antragsteller zur Begründung. Der bürokratische Aufwand des Bundes stehe im krassen Missverhältnis zur Höhe der Förderung. Vor diesem Hintergrund sei eine Reform zum Erhalt des bestehenden Regelwerks überflüssig. Der Gesetzgeber sollte stattdessen die Gelegenheit nutzen, um im Sinne des Bürgergeld-Gedankens ein Gesetz und eine Transferstelle abzuschaffen.

Alle drei Anträge wurden am 29. Juni an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Beratung überwiesen. In gleicher Sitzung hat das Plenum einen Gesetzentwurf der Union ( 14/2763) zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes mit den Stimmen der Koalition und gegen die übrigen Fraktionen abgelehnt. Die Abgeordneten folgten damit der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses ( 14/3578).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007051a
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