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September 08/2000
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AUSWÄRTIGES AMT

Deutscher Beitrag an die UNO soll beträchtlich steigen

(hh) Beträchtlich steigen soll nach dem Willen der Bundesregierung im kommenden Haushaltsjahr der Beitrag Deutschlands an die Vereinten Nationen. Für diesen Zweck sollen 581 Millionen DM bereitgestellt werden, 245 Millionen DM mehr als im laufenden Jahr. Für die UN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) sind 64,5 Millionen DM (2000: 59,8 Millionen DM) eingeplant. Für die Beiträge zum Europarat werden 48,11 Millionen DM (47,2 Millionen DM) benötigt, für den deutschen Anteil am zivilen Teil des Haushalts der NATO 40,1 Millionen DM (43 Millionen DM).

Einzelplan 05

Insgesamt 60 Millionen DM, 9 Millionen DM weniger als in diesem Jahr, hat die Regierung für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe reserviert. Zusätzlich sind 36,2 Millionen DM (31,2 Millionen DM) für die Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe verbucht. Darunter ist einerseits die "Lieferung von im Wesentlichen genehmigungsfreiem, industriellem Neumaterial" zu verstehen, ebenso aber Demokratisierungshilfe und Ausgaben für Minenbeseitigungsprogramme. Für den letztgenannten Zweck möchte die Regierung 17,5 Millionen DM bereitstellen.

Neue Abkommen im Rahmen der Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe dürfen im Übrigen nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages geschlossen werden. Zugelassen werden soll außerdem, dass mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums Überschussmaterial der Bundeswehr (außer Waffen und Munition) an Empfängerländer von Ausstattungshilfe unentgeltlich abgegeben werden.

Alles in allem sind für allgemeine Bewilligungen im Haushalt des Auswärtigen Amtes etwa 1,08 Milliarden DM eingeplant. Im laufenden Jahr waren es lediglich rund 847,45 Millionen DM. Von den insgesamt veranschlagten 3,71 Milliarden DM an Ausgaben entfallen dabei 2,09 Milliarden DM auf Zuweisungen und Zuschüsse. Knapp 1,2 Milliarden DM sind für Personalausgaben, 269,1 Millionen DM für Verwaltungsausgaben und rund 200,42 Millionen DM für Investitionen vorgesehen. Das Auswärtige Amt muss außerdem insgesamt 53,27 Millionen DM als globale Minderausgabe erwirtschaften.

Die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland soll im Haushaltsjahr 2001 insgesamt 1,1 Milliarden DM kosten dürfen. Das sind 4 Millionen DM weniger als in diesem Jahr. Davon sollen 342,76 Millionen DM (356,99 Millionen DM) für die Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich zur Verfügung stehen. Den größten Einzelposten bilden erneut die Ausgaben für Stipendien, Austauschmaßnahmen und Beihilfen für Nachwuchswissenschaftler, Studenten und Hochschulpraktikanten aus dem Ausland mit 166,58 Millionen DM. Dies ist die gleiche Summe wie im laufenden Jahr. Um etwa 17,65

Millionen DM auf 236,85 Millionen DM

reduziert werden sollen hingegen die

Aufwendungen für Auslandsdienst- und Programmlehrkräfte. Für den Betrieb des Goethe-Institutes sind 223,57 Millionen DM (222,57 Millionen DM) reserviert. Hinzu kommen sollen 4,34 Millionen DM für Investitionen.

Die Vertretungen des Bundes im Ausland sollen im kommenden Haushaltsjahr mit insgesamt knapp 1,05 Milliarden DM, etwa 5,37 Millionen DM weniger als 2000, zu Buche schlagen dürfen. Darunter befinden sich 52,3 Millionen DM (68,25 Millionen DM) für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie den Erwerb von Liegenschaften im Ausland.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008023a1
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