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September 08/2000
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VORHABEN DER REGIERUNG

Datenlücken bei Dienstleistungen schließen

(fi) Die Bundesregierung will statistische Datenlücken im Dienstleistungssektor schließen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Dienstleistungsstatistik und zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften ( 14/4049) vorgelegt. Vorgesehen sind jährliche Erhebungen von Strukturdaten mit Auskunftspflicht bei Unternehmen und Einrichtungen, die überwiegend Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Dadurch kann laut Regierung auf Spezialerhebungen wie die vierjährliche Kostenstrukturstatistik verzichtet werden. Bei den unternehmensbezogenen Dienstleistungen handelt es sich den Angaben zufolge vor allem um die Bereiche Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Grundstücks- und Wohnungswesen, Leasing, Datenverarbeitung, Forschung und Entwicklung sowie Rechts- und Wirtschaftsberatung.

Länder mit Mehrkosten

Durch das Gesetz entstünden dem Bund jährliche Kosten von 1,2 Millionen DM und den Ländern von 6,1 Millionen DM, heißt es in dem Entwurf. Hinzu kämen einmalige Anlaufkosten von 1,2 Millionen DM beim Bund und 1,9 Millionen DM bei den Ländern. Die einmaligen Kosten für die Programmierung summierten sich bei Bund und Ländern auf 161.000 DM. Durch gleichzeitige Einsparungen komme es auf Bundesebene nicht zu zusätzlichen Kosten, während bei den Ländern ein voller Kostenausgleich nicht erreicht werde. Die Gesamtkosten der Wirtschaft für die Dienstleistungsstatistik gibt die Regierung mit etwa 6,3 bis 13,5 Millionen DM an. Die Wirtschaft werde durch den Wegfall anderer Erhebungen aber auch entlastet.

Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme, die Einführung einer Dienstleistungsstatistik sei für die Länder nur akzeptabel, wenn Kostenneutralität gewährleistet sei. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie könne dem Anliegen der Kostenneutralität nicht Rechnung tragen. Die neue Statistik müsse vor allem den Datenbedarf der Länder, des Bundes und die Informationsanforderungen der EU erfüllen. Kostenneutralität wäre nur herstellbar, so die Regierung, wenn die Länder ihre jährlichen Nettokosten in Höhe von 4,3 Millionen DM mit vergangenen und künftigen Einsparungen verrechnen würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008035a
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