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September 08/2000
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Verstöße gegen Subsidiaritätsprinzip sind rückläufig

(fi) Die Zahl der Vorschläge der EU-Kommission für neue Rechtsetzungsakte in der Gemeinschaft ist weiter rückläufig. Auch gäben diese Vorschläge immer weniger Anlass zu Beanstandungen wegen eines aus deutscher Sicht bestehenden Verstoßes gegen das so genannte Subsidiaritätsprinzip, teilt die Bundesregierung in ihrem Subsidiaritätsbericht 1999 ( 14/4017) mit.

Habe es 1995 noch 13 derartige Rügen bei 232 geprüften Rechtsakten gegeben, so seien es im Zeitraum 1. April 1999 bis 31. März 2000 nur noch zwei von 60 gewesen. Nach dem im EG-Vertrag verankerten Subsidiaritätsprinzip soll die Gemeinschaft in Bereichen, welche nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur dann tätig werden, wenn die Ziele von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und wegen ihres Umfanges und ihrer Wirkung besser auf EU-Ebene zu erreichen sind.

Die zwei von der Bundesregierung (und auch vom Bundesrat) beanstandeten Vorschläge betreffen zum einen Maßnahmen gegen den Betrug und die Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln, zum anderen Vorhaben, mit denen die Nutzung des Finanzsystems für die Geldwäsche verhindert werden soll. In beiden Fällen habe die Regierung bereits Änderungen der Texte in den Ratsgremien erreicht.

Begründungen oft formelhaft

Mit dem zeitgleich mit dem Vertrag von Amsterdam in Kraft getretenen Subsidiaritätsprotokoll ist nach Regierungsangaben ein deutliches Signal für die EU-Organe gesetzt worden, ihre Vorschläge und Beschlüsse systematisch am Subsidiaritäts- und am Verhältnismäßigkeitprinzip auszurichten. Probleme gebe es vor allem bei den von der Kommission vorgeschlagenen Begründungen zur Subsidiarität.

Diese seien oft formelhaft und wenig aussagekräftig. Konfliktstoff gebe es ferner bei der Frage, ob das Subsidiaritätsprinzip auch auf den Binnenmarkt betreffende Maßnahmen angewendet werden soll. Während Brüssel dies verneine, vertrete Berlin die gegenteilige Auffassung und sehe sich dabei durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt. Von dessen Urteil zur Tabakwerbeverbot-Richtlinie würden weitere Aussagen dazu erwartet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008037a
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