Investitionsvorrang auch bei Abtretung(re) Nachfolgeorganisationen der während der nationalsozialistischen Diktatur zerschlagenen Gewerkschaften sollen weiterhin einen Beteiligtenstatus in Investitionsvorrangverfahren erhalten, obwohl sie ihre vermögensrechtlichen Ansprüche durch Abtretung erlangten. Dies hat der Bundestag am 29. September beschlossen, indem er einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses zwischen Parlament und Bundesrat ( 14/4165) zustimmte. Zukünftig sollen nach dem Willen der Abgeordneten nur solche Abtretungsempfänger am Investitionsvorrangverfahren beteiligt sein, die eine besonders enge Beziehung zu den Abtretenden aufweisen. Im Falle der BGAG Immobilien Ost GmbH sowie der Gewerkschaftlichen Immobiliengesellschaft für Restititionsobjekte mbH sei dies der Fall. In dieser Hinsicht blieb es somit bei dem Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 7. Juli ( 14/3508, 14/3824). Der Bundesrat hatte dem Gesetz nicht zugestimmt ( 14/3905), die Bundesregierung daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen ( 14/3999).
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