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Oktober 09/2000
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Kaum Veränderungen im Etat des Justizministeriums

(hh) Ohne große Veränderungen hat am 11. Oktober der Etat 2001 des Bundesministeriums der Justiz (Einzelplan 07) den Haushaltsausschuss passiert.

Nach den Beschlüssen des Ausschusses sollen die Einnahmen mit 516,86 Millionen DM unverändert bleiben. Im Vergleich zum Regierungsentwurf sollen die Gesamtausgaben um 700.000 DM auf 663,34 Millionen DM abgesenkt werden. Dabei sollen 75.000 DM bei den Personalausgaben und 709.000 DM bei Zuweisungen und Zuschüssen (ohne Investitionen) weniger ausgegeben werden.

Demgegenüber sollen die sächlichen Verwaltungsausgaben um 84.000 DM steigen. Nicht durchsetzen konnte sich bei den Beratungen die CDU/CSU-Fraktion mit ihrem Antrag, die Ausgaben für Forschung um 250.000 DM auf 1,3 Millionen DM abzusenken. Die Fraktion begründete ihren Antrag damit, dass die Mittel von der Regierung um 50 Prozent erhöht worden seien; diese Mittel würden nach ihrer Ansicht im kommenden Jahr nicht abfließen können.

Dagegen erklärte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), dass die Ausgaben für die Forschung bisher noch von der Vorgängerregierung vorgegeben seien. Nun stünden wichtige Forschungsvorhaben zum Beispiel bei der Harmonisierung des Unterhaltsrechts an, die zusätzliche Mittel erforderten. Die endgültige Beschlussfassung im Ausschuss über den Etat ist für den 16. November in der so genannten Bereinigungssitzung geplant. Das Plenum beschließt über den Haushalt 2000 am 1. Dezember.

Einstimmig zugestimmt hat hingegen der Ausschuss dem Etat des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009036b
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