Schwerpunkt der Förderung auf Erstinvestitionen legen(nl) Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder hat am 27. September einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion ( 14/2242), die Investitionsförderung in den neuen Ländern zu verstetigen und regionale Wirtschaftsstrukturen zu stärken, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der PDS abgelehnt. Die Union übte Kritik an den Änderungen des Investitionszulagengesetzes. Zum einen gebe es das Problem der Unterscheidung zwischen den Erst- und Ersatzinvestitionen, zum anderen sei aufgrund der Gesetzesänderung ein deutlicher Rückgang des Fördervolumens zu erwarten. Schätzungen gingen von 1 Milliarde DM aus, die dem Aufbau Ost nicht mehr zur Verfügung stünden. Die Regierung hielt dies für "zu hoch gegriffen". Die SPD räumte ein, dass im Solidarpakt II geklärt werden müsse, unter welchen Gesichtspunkten und mit welchen Zielen die Förderung der neuen Länder fortgesetzt werden soll. Zwar sei die Entscheidung der EU, die Fördermittel nicht im von Deutschland vorgeschlagenen Umfang zu genehmigen, bedauerlich. Man müsse aber auch fragen, ob man Unternehmen, die nach einer Subventionierung der Erstinvestition nicht in der Lage seien, Ersatzinvestitionen zu finanzieren, "durchsubventionieren" sollte. Laut Staatsminister Rolf Schwanitz (SPD) wird die Investitionszulagenförderung nicht mehr als zentrales Instrument des Aufbaus Ost betrachtet. Es sei zwingend gewesen, die Zulage bei den Ersatzinvestitionen degressiv zu gestalten, um sie von Brüssel genehmigt zu bekommen. Dabei habe die Regierung jedoch ihre Freiräume bei den Erweiterungsinvestitionen genutzt. Die stärkere Förderung von Erweiterungsinvestitionen sei angesichts notwendiger Innovationsstrategien für die neuen Länder besonders bedeutsam. Zu einem Rückgang des Fördervolumens werde es nicht kommen, so Schwanitz. Die Regierung erwarte, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Investitionszulagengesetzes noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Einvernehmlich beschloss der Ausschuss, die Bundesregierung um die Vorlage eines Gutachtens des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung über den Anteil von Erst- und Ersatzinvestitionen nach dem Investitionszulagengesetz zu bitten. |