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Oktober 09/2000
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BUNDESREGIERUNG IM FINANZAUSSCHUSS

Urteil zu AfA-Tabellen bindet Finanzverwaltung

(fi) Die Bundesregierung hat am 11. Oktober im Finanzausschuss darauf hingewiesen, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Anfang 1998 ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Abschreibungsdauer eines Wirtschaftsguts für anwendbar erklärt haben. Dadurch seien die Finanzverwaltungen nun daran gebunden.

Anlässlich der noch nicht abgeschlossenen Beratung eines Antrags der F.D.P.-Fraktion ( 14/1187), die Abschreibungstabellen nicht zu ändern, legte die Regierung dar, dass ein Urteil des obersten Finanzgerichts von 1997 Auslöser der Überarbeitung der Tabellen zur Absetzung für Abnutzung (AfA) gewesen sei. Darin habe der BFH grundsätzliche Ausführungen zur Bemessung der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" eines Wirtschaftsguts gemacht.

Im August sei ein Entwurf der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagevermögen vorgelegt worden, dessen Steuermehraufkommen den Vorstellungen der Regierung, der Koalition und des Bundesrates nicht entsprochen habe. Daraufhin hätten sich die Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern geeinigt, auf die Verlängerungsvorschläge vom August einen 50-prozentigen Abschlag zu gewähren. Maßgeblich sei dabei das Limit, nicht mehr als 3,45 Milliarden DM durch die Veränderung der Abschreibungszeiträume einzunehmen, betonten Regierung und SPD. Dieser Betrag sei zur Gegenfinanzierung der Steuerentlastungen in das im Juli verabschiedete Steuersenkungsgesetz eingestellt worden.

Die CDU/CSU wies darauf hin, dass längere Abschreibungsfristen davon abhielten, schneller zu investieren. Die F.D.P. teilte die rechtliche Bewertung der Bundesregierung nicht, weil es sich bei dem BFH-Urteil um einen Einzelfall gehandelt habe. Daher sei die Aussage, das Urteil erfordere die Änderungen, "nicht einschlägig". Die Folgen dieser Änderungen wären eine sinkende Investitionsbereitschaft und ein veralteter Kapitalstock, so die Liberalen. Änderungen würden wie eine "Deinvestitionssteuer" wirken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009040a
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