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Oktober 09/2000
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INITIATIVE DER LIBERALEN ABGELEHNT

Ladenschlussgesetz soll bleiben

(as) Der Bundestag hat es abgelehnt, das Ladenschlussgesetz aufzuheben. Die F.D.P. hatte einen Gesetzentwurf ( 14/1671) eingebracht, den alle anderen Fraktionen auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ( 14/4272) am 12. Oktober ablehnten.

Nach Auffassung der Liberalen beschränkt das geltende Ladenschlussgesetz sowohl den Einzelhandel als auch die Verbraucher in ihren Verkaufs- bzw. Einkaufsmöglichkeiten. Die veränderten Lebens- und Konsumgewohnheiten würden nicht ausreichend berücksichtigt. Soweit der konventionelle Handel keine Möglichkeit erhalte, sich den neuen Wettbewerbsbedingungen anzupassen, werde es dort einen drastischen Wegfall von Arbeitsplätzen geben.

Die SPD machte im Ausschuss Werte aus, die über der Frage stehen, uneingeschränkt einzukaufen. Das Ladenschlussgesetz sei ein Arbeitsschutzgesetz, bei dessen Aufhebung man den betroffenen Arbeitnehmern eine Begründung geben müsse. Es könne nicht alles dem Kommerz untergeordnet werden.

Die CDU/CSU lehnte eine generelle Abschaffung des Gesetzes ab. Es sei aber angebracht, das Ladenschlussgesetz im Sinne aktueller Entwicklungen zu novellieren. Der Sonntag müsse jedoch vor dem Hintergrund der kulturellen und christlichen Tradition als ein Tag der Muße mit Zeit für die Familie erhalten bleiben. Dem schlossen sich Bündnis 90/Die Grünen an. Nach Angaben der Fraktion ist die Debatte über die Donnerstagsöffnung gerade bei den kleinen und mittleren Betrieben sehr kontrovers geführt worden. Insbesondere Familienbetriebe, die sich keine zusätzlichen Arbeitsplätze leisten könnten, fühlten sich durch die verlängerten Ladenöffnungszeiten benachteiligt.

Auch die PDS befürchtete, dass sich die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes gerade auf die kleinen und mittleren Betriebe negativ auswirken werde, da sie mit den Geschäften auf der "grünen Wiese" nicht konkurrieren könnten. Die vorhandenen Öffnungszeiten reichten völlig aus.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009048b
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