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Oktober 09/2000
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STELLUNGNAHME ZUM BERICHT DER REGULIERUNGSBEHÖRDE

Geringer Wettbewerb auf dem Markt für Ortsgespräche

(wi) Die Wettbewerbsintensität auf den Märkten für Ortsgespräche und Teilnehmernetzanschlüsse ist vor allem wegen des hohen Marktanteils der Deutschen Telekom von etwa 97 Prozent bisher gering. Allerdings trage das Breitbandkabelnetz ein hohes Wettbewerbspotenzial in sich, betont die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme ( 14/4064) zum Tätigkeitsbericht 1998/1999 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und zu dem Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerb auf Telekommunikations- und Postmärkten" ( 14/2321).

Bereits heute seien an das Breitbandkabelnetz mehr als 20 Millionen Haushalte angeschlossen, heißt es weiter. Nach einer technischen Aufrüstung könnte das Netz nicht nur als optimales breitbandiges Zugangsnetz für das Internet dienen, sondern auch als wettbewerbliche Alternative zum Ortsnetz der Deutschen Telekom. Wann das Breitbandkabelnetz als alternative Anschlusstechnologie zu sehen sei, hänge davon ab, wie schnell und zu welchen Bedingungen die Deutsche Telekom weitere große Teile ihres Kabelnetzes verkauft und auch davon, welche Dienste durch die neuen Eigentümer tatsächlich angeboten werden.

Die hohe Dichte der Wettbewerber und deren teilweise erhebliche Unterbietung von Gesprächspreisen der Deutschen Telekom weisen für die Bundesregierung darauf hin, dass auf bestimmten Märkten keine "beherrschende Stellung" mehr vorliegt. Unternehmen, die ihre marktbeherrschende Stellung verlieren, müssten von der Entgeltregulierung befreit werden. Eine Vorab-Regulierung auf den Märkten für Vorleistungen hält die Regierung so lange für geboten, wie alternative Netzbetreiber auf Leistungen der Telekom angewiesen sind.

Der Postsektor befinde sich in einer Umbruchphase. Aufgrund der Entwicklung bei den Lizenzvergaben und der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Post müsse er vorerst in vollem Umfang reguliert werden. Voraussetzung für eine Rücknahme von Regulierungen sei funktionsfähiger Wettbewerb.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009058a
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