Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 09/2000 >
Oktober 09/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Autobahn soll gebaut werden

(pt) Für den Bau der Bundesautobahn A 72 zwischen Leipzig und Chemnitz hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Deshalb beschloss er am 27. September gegen die Stimmen der PDS-Fraktion, eine entsprechende Eingabe zweier Bürgerinitiativen nicht an die Regierung weiterzuleiten, sondern abzuschließen.

In der Petition forderten die örtlichen Bürgerinitiativen, auf den Bau der Autobahn zu verzichten und stattdessen die bestehende Bundesstraße B 95 auszubauen. Sie begründeten dies unter anderem damit, dass der Ausbau der vorhandenen B 95 in kürzerer Zeit, kostengünstiger und naturverträglicher erfolgen könne als der Bau einer neuen Autobahntrasse. Außerdem stellten sie die prognostizierte verkehrsentlastende Wirkung der Autobahn und die Wirtschaftlichkeitserwägungen zugunsten der den Planungen zugrunde gelegten so genannten "Mittelvariante" gegenüber den anderen Varianten in Frage.

Der Petitionsausschuss zeigte Verständnis für die Situation der betroffenen Bewohner. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder konnten keine Anhaltspunkte erkennen, die die Ergebnisse der Untersuchungen und die Einschätzungen der Fachbehörden in Zweifel ziehen könnten. Auch sei es nicht vertretbar, gesetzgeberische Grundentscheidungen immer wieder neu in Frage zu stellen, weil dadurch erhebliche Unsicherheiten verursacht würden, so der Ausschuss.

Für die SPD-Fraktion und die CDU/CSU ist die vorgeschlagene Variante die "günstigste Trassenführung". Zudem wies die SPD darauf hin, dass es bei anderen Varianten zu "Zwangsenteignungen" kommen könnte. Die PDS-Fraktion stimmte gegen den Abschluss des Petitionsverfahrens, weil bisher nur die Planungen für den Bau von zwölf Kilometern vorlägen – anschließend müsse sowieso neu entschieden werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009068b
Seitenanfang
Druckversion