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Oktober 10/2000
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Verfahrensbeteiligten Freiheiten sichern

(re) Personen, die sich wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, sollen die ihnen zustehende Redefreiheit und Unabhängigkeit gesichert werden. Zu einem Übereinkommen vom März 1996 hat die Bundesregierung deshalb einen entsprechenden Vertragsgesetzentwurf ( 14/4298) vorgelegt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010045e
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