Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 11/2000 >
November 11/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ANTRAG DER CDU/CSU

Patentierbarkeit von Software sollte nicht übereilt ausgedehnt werden

(ku) Die CDU/CSU warnt vor einer "übereilten Ausdehnung der Patentierbarkeit von Software" und fordert eine gründliche, öffentliche Diskussion von Fachwelt und Politik zu diesem Thema. Die Fraktion legte zu diesem Zweck einen Antrag ( 14/4384) vor.

Der nach Angaben der Abgeordneten bevorstehenden Entscheidung auf einer Konferenz der Europäischen Patentämter, durch Streichung einer Bestimmung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) generell die Patentierung von Software zu ermöglichen, würden Experten entgegenhalten, dadurch würden Monopolstrukturen gestärkt sowie kleine Softwareunternehmen und selbständige Programmierer in ihrer Existenz betroffen. Der Bundestag soll nach dem Willen der CDU/CSU deshalb die Regierung auffordern, sicherzustellen, dass auf der erwähnten Konferenz keine Ausweitung der Patentierungsmöglichkeiten für Software beschlossen, sondern stattdessen ein weltweites Moratorium angestrebt wird.

Es sei dafür zu sorgen, dass die EU in dieses Moratorium und einen zu startenden Diskussionsprozess einbezogen werde, um eine weltweite, sachgerechte Lösung zu erreichen. Die Regierung müsse zudem dem Bundestag innerhalb von drei Monaten einen Bericht zu ihrer Haltung beim Schutz der Rechte für Software vorlegen. Die Oppositionsfraktion argumentiert, der Schutz der Rechte müsse Programmierer und Unternehmen in die Lage versetzen, die "Früchte ihrer Arbeit zu ernten". Die finanzielle Entlohnung, die sich im Wesentlichen nur über den Schutz der Rechte verwirklichen lasse, sei ein wichtiger Anreiz für den Fortschritt in der Softwareprogrammierung und Anwendung. Der Schutz der Rechte dürfe aber nicht zur Stärkung von weltbeherrschenden Monopolen führen. Wettbewerb sei zu fördern und nicht zu behindern.

Die Bundesregierung erklärt zwischenzeitlich in ihrer Antwort ( 14/4397) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/4180), ein in Kürze zu erwartender Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Softwarepatentierung sollte abgewartet werden, bevor eine Änderung des EPÜ erwogen werde. Dementsprechend habe sich die deutsche Delegation in einer Sitzung des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation Anfang September dieses Jahres verhalten, nicht aber gegen die Patentierbarkeit von Software plädiert, wie es die Liberalen in ihrer Anfrage behauptet hätten.

Die Regierung erläutert weiter, Deutschland sei durch ein Übereinkommen der Welthandelsorganisation verpflichtet, Patentschutz für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik zu gewähren. Demzufolge müssten Patente auch für Erfindungen erteilt werden, die sich auf Software beziehen, wenn dies beantragt werde und die übrigen Voraussetzungen für eine Patenterteilung vorlägen.

Dementsprechend erläutere das Patentgesetz auch durch Beispiele, was nicht als Erfindung angesehen werden könne. Wenn auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ein zuständiges Amt kein Patent für eine Software erteilen könne, weil die Voraussetzungen einer Erfindung nicht vorlägen, so stehe dem Softwareentwickler dennoch ein rechtlicher Schutz nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu. Die bestehenden Patentierungsmöglichkeiten im Bezug auf Software-Erfindungen sind nach Ansicht der Regierung vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen, aber auch Software-Entwicklern nicht ausreichend bekannt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011041a
Seitenanfang
Druckversion