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November 11/2000
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Bundestagspräsident Thierse verfügt Hausverbot für zwei Fernsehreporter

Ein Fernsehreporter hatte ohne Erlaubnis in Toilettenräumen des Reichstagsgebäudes Filmaufnahmen von so genannten "Wischtests" gemacht, mit denen der Nachweis für angebliche Spuren von Kokain erbracht werden sollte. Berichte darüber wurden in einer Sendereihe eines privaten Fernsehsenders ausgestrahlt. Seitens der Bundespressekonferenz wurde dazu mitgeteilt, dass der Reporter nicht ihr Mitglied sei. Sein Vorgehen entspreche in keiner Weise der Arbeitsweise der in der Bundespressekonferenz organisierten Parlamentskorrespondenten oder der Auffassung des Vorstandes der Bundespressekonferenz von sorgfältiger Recherche. Unabhängig davon leitete die Bundestagsverwaltung das ihr zur Verfügung gestellte Ergebnis der Auswertung des "Wischtests" der Staatsanwaltschaft zu. Diese sah darin keine konkreten Anhaltspunkte für bestimmte Straftaten bestimmter Personen und in dem "Wischtuchverfahren" keine für ein Ermittlungsverfahren genügende Beweismittelerhebung.

Bundestagspräsident Thierse hat daraufhin angeordnet, dass der Fernsehreporter und der mit ihm zusammenwirkende Moderator der Sendereihe für die Dauer eines Jahres im Bundestag nicht journalistisch arbeiten dürfen.

Journalistenverbände und die Bundespressekonferenz haben die Sanktion als überzogen bewertet. Bundestagspräsident Thierse, dessen Maßnahme im Ältestenrat des Bundestages gebilligt worden war, hat darauf hingewiesen, dass es seine Aufgabe sei, die Abgeordneten zu schützen. Es sei ein Pauschalverdacht in die Welt gesetzt worden, gegen den es keine Abwehrmöglichkeit gebe. "Das ist einfach unanständig."

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011088b
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