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Dezember 12/2000
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ARBEITS- UND SOZIALMINISTERIUM

Bundesanstalt für Arbeit wird 1,2 Milliarden DM Zuschuss erhalten

(hh) Der Zuschuss für die Bundesanstalt für Arbeit (BA) soll 2001 bei 1,2 Milliarden DM liegen, während er für das laufende Jahr noch 7,75 Milliarden DM beträgt. Im Entwurf für den Einzelplan 11, dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, war kein Zuschuss für die BA vorgesehen. Der größte Einzelplan des Bundeshaushalts wird 2001 169,65 Milliarden DM betragen (2000: 170,46). Der Haushaltsausschuss erhöhte den Ansatz während seiner Beratungen um 106,02 Millionen DM.

Einzelplan 11

Wegen der noch ausstehenden Eckdaten wurde erst in der Bereinigungssitzung des Fachausschusses über die Höhe des Zuschusses an die Bundesanstalt für Arbeit beraten. Die PDS scheiterte mit einem Änderungsantrag ( 14/4795), der eine Erhöhung des Zuschusses auf 2 Milliarden DM vorsah.

Deutlich angehoben wird der Ansatz für die Leistungen an die Rentenversicherung, und zwar von 126,97 im laufenden Jahr auf nun 135,55 Milliarden DM. Im Regierungsentwurf waren noch 137 Milliarden DM vorgesehen. Einen wesentlichen Anteil daran hat der zusätzliche Bundeszuschuss an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Er ist mit nun 23,82 (17,76) Milliarden DM verbucht. Zur Erläuterung heißt es, ab dem Jahr 2000 würde durch den Bund aus dem Aufkommen der Ökosteuer-Erhöhungsbeträge ein zusätzlicher Zuschuss gezahlt, der dazu beitragen soll, den Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zu senken. Der turnusmäßige Bundeszuschuss an die Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte wird im Jahr 2001 52,06 (51,26) Milliarden DM ausmachen. Nachdem noch ausstehende Eckdaten vorlagen, hat die Koalition diesen Ansatz mit ihrer Mehrheit gegenüber den ursprünglichen Planungen um 869 Millionen DM gesenkt.

Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten der Arbeiter und Angestellten sind mit 22,56 Milliarden DM (Regierungsentwurf: 23,14) beziffert und betragen damit 160 Millionen DM mehr als im laufenden Jahr. Der Zuschuss an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in den neuen Ländern wird den Planungen zufolge von 14,04 auf 14,13 Milliarden DM angehoben. Im Regierungsentwurf waren für diesen Titel 14,5 Milliarden DM geplant. Der Bund wird sich 2001 außerdem mit 14,6 Milliarden DM an der knappschaftlichen Rentenversicherung beteiligen. Für dieses Jahr sind 14,2 Milliarden DM vorgesehen.

Für die Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Ländern soll mit 4,5 Milliarden DM 1,5 Milliarden DM mehr ausgegeben werden als im laufenden Jahr (Regierungsentwurf: 4 Milliarden DM). Gesenkt wurde der Ansatz für den Zuschuss zu Beiträgen der Werkstätten der Behinderten, und zwar von 1,62 auf nun 1,5 Milliarden DM. Für das laufende Jahr wurden noch 1,53 Milliarden DM anvisiert. Die Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten werden von 2,53 auf 2,12 Milliarden DM sinken.

Die Leistungen an die Künstlersozialkasse sollen mit knapp 167 Millionen DM auf dem Niveau des laufenden Jahres bleiben. Davon macht der Zuschuss des Bundes wie im laufenden Jahr 152 Millionen DM aus. Änderungsanträge der Liberalen ( 14/4805) und der PDS ( 14/4793), den Zuschuss für die Künstler um 19 bzw. 38 Millionen DM zu erhöhen, blieben erfolglos.

Der zweite wichtige Bereich des Haushalts des Arbeits- und Sozialministeriums ist die Arbeitslosenhilfe. Nach dem Willen des Parlaments werden im kommenden Jahr hierfür 22,6 Milliarden DM ausgegeben. Die Abgerodneten hatten den Ansatz gegenüber den Regierungsplänen um 300 Millionen DM erhöht, so dass er nun 400 Millionen DM mehr beträgt als für das Jahr 2000. Die Union sah eine Unterfinanzierung dieses Titels und lehnte die Erhöhung ab. Die PDS scheiterte mit einer Initiative, für dieses Feld 1,2 Milliarden DM mehr einzuplanen (Änderungsantrag 14/4794). Ein Entschließungsantrag der F.D.P. ( 14/4804), den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,4 bis 0,5 Prozent zu senken, wurde lediglich von der CDU/CSU unterstützt.

Auch die Ausgaben für die Kriegsopferversorgung und -fürsorge werden gesenkt. Geplant sind nur noch 7,66 anstelle der 8,32 Milliarden DM für das Jahr 2000. Die Versorgungsbezüge für Witwen und Witwer machen 3,36 (3,68) und die Bezüge für Beschädigte 2,45 (2,62) Milliarden DM aus.

Union und Liberale beantragten während den Beratungen Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in Höhe von 750 Millionen DM. Die CDU/CSU legte außerdem einen Änderungsantrag ( 14/4786) vor, für das Sofortprogramm der Regierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JUMP) einen neuen Titel mit einem Ansatz in Höhe von 2 Milliarden DM einzurichten. Die Initiativen blieben ohne Mehrheit. Union und F.D.P. beantragten außerdem, eine neue Titelgruppe für Strukturanpassungsmaßnahmen einzurichten und hierfür insgesamt 1,7 Milliarden DM bereitzustellen. Die CDU/CSU sprach sich des Weiteren dafür aus, für die Strukturanpassungsmaßnahmen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 565 bzw. 650 Millionen DM einzustellen. Diese Vorhaben wurden lediglich von den antragsstellenden Fraktionen unterstützt. Weitere Änderungsanträge der F.D.P. ( 14/4806) und PDS ( 14/4796) wurden ebenfalls abgewiesen ( 14/4000– Epl. 11, 14/4511, 14/452114/4523).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012023
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