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Dezember 12/2000
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WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG

Parlamentarier bewilligten rund 324 Millionen DM mehr

(hh) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verfügt nach den parlamentarischen Haushaltsberatungen für das Jahr 2001 über rund 7,43 Milliarden DM.

Einzelplan 23

Die Regierung hatte in ihrem Entwurf noch 7,22 Milliarden DM eingestellt. Mit einer Anhebung von weiteren 203,12 Millionen DM durch das Parlament liegt der Ansatz damit um 324,25 Millionen DM über dem des Jahres 2000, aber weiterhin 330 Millionen DM unter dem Ausgabenrahmen von 1999. Die Einnahmen des Einzelplans sind für 2001 mit 1,55 Milliarden DM gegenüber 2000 (1,58 Milliarden DM) veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden angehoben und sind für das Jahr 2001 mit 4,86 Milliarden DM eingestellt, im Jahr 2000 waren 3,81 Milliarden DM ausgewiesen.

Wie in den Vorjahren wird der überwiegende Anteil des Etats für Investitionen benötigt. Für 2001 stehen hier 5,67 Milliarden DM bereit (2000: 5,48 Milliarden DM). An zweiter Stelle folgen mit 1,7 Milliarden DM (1,53 Milliarden DM) Zuweisungen und Zuschüsse. Leicht rückläufig sind die Personalausgaben mit 58,56 Millionen DM (2000: 58,73 Millionen DM), während für die sächliche Verwaltung 33 Millionen DM (30,91 Millionen DM) bereitstehen.

Verstärkt wurde im Rahmen der Allgemeinen Bewilligungen die Förderung der Länder Mittel- und Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Der Ansatz stieg um 35 Millionen DM auf 385 Millionen DM. Ein PDS-Antrag zur Einrichtung eines entwicklungspolitischen 200-Millionen-DM-Titels zum Stabilitätspakt in Südosteuropa fand dagegen keine Unterstützung. Der Ansatz für die bilaterale technische Zusammenarbeit wurde um 22 Millionen DM auf 1,08 Milliarden DM erhöht und die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit um 70 Millionen DM auf die Gesamtsumme von 2,05 Milliarden DM aufgestockt.

Einvernehmen gab es auch bei der beruflichen Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer. Die Abgeordneten erhöhten den Ansatz von 142,5 Millionen DM auf 145,8 Millionen DM. Weitergehende Forderungen der Opposition konnten sich nicht durchsetzen. Insgesamt blieb der Titel mit 152 Millionen DM unter dem Ergebnis von 2000. Die entwicklungspolitische Bildungsförderung wurde von 5,8 auf 7 Millionen DM erhöht, Teile der Opposition hatten zunächst auch hier eine stärkere Anhebung gefordert.

Die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen wurden auf Antrag der F.D.P. einvernehmlich mit allen Fraktionen um 3 Millionen DM auf 293 Millionen DM angehoben. Ebenfalls um 3 Millionen DM verstärkt wurde die Förderung von Ernährungssicherungsprogrammen auf 33 Millionen DM. Die bilaterale Förderung der Sozialstrukturen wurde um 3,2 auf 37,2 Millionen DM angehoben. Zu den Ansätzen, die ebenfalls um drei Millionen DM erhöht wurden, zählt auch die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben deutscher Träger in Entwicklungsländern mit insgesamt 37 Millionen DM. Um 7 Millionen DM auf 282 Millionen DM erhöhte sich dagegen auf Betreiben der Regierungskoalition und der CDU/CSU-Fraktion der entsprechende Ansatz der Kirchen.

Die Beiträge an die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen wurden gegenüber dem Regierungsentwurf mit 139,54 Millionen vom Parlament auf 140,54 Millionen DM angehoben. Deutlich reduziert hat sich dagegen der Beitrag zur Expo 2000. Im Entwurf für 2001 noch mit 12,39 Millionen DM angesetzt, wurde der Beitrag um weitere 8,3 auf 4,09 Millionen DM abgesenkt ( 14/4000– Epl. 23, 14/4517, 14/4521, 14/4522, 14/4523).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012031a
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