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Dezember 12/2000
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Bundestag novellierte das Gerichtsvollzieherkostenrecht

(re) In geänderter Form hat der Bundes-tag am 8. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts ( 14/3432) gebilligt. SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen stimmten auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 14/4913) einer Fassung zu, die unter anderem einige Änderungen bei den Gebühren vorsieht.

So soll eine Pfändung statt der von der Regierung veranschlagten 29,34 DM künftig 39,12 DM plus eines gegebenenfalls zu erhebenden Zeitzuschlags kosten. Für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung sollen statt ursprünglich vorgeschlagener 48,90 DM nunmehr 58,67 DM fällig werden. F.D.P. und PDS stimmten gegen die Initiative. Die Liberalen erklärten zur Begründung unter anderem, sie hielten die den Gerichtsvollziehern zustehenden Pauschalen für das Wegegeld für nicht ausreichend. Die PDS monierte, sie sehe sich nicht in der Lage, die vom Ausschuss vorgenommenen Gebührenanhebungen gegenüber sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen zu rechtfertigen. Das neue Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. April 2001 in Kraft treten.

Einstimmig verabschiedete der Bundestag wiederum auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 14/4908) zudem den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuerberatergebührenverordnung auf Euro ( 14/4222).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012045b
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