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Dezember 12/2000
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BERICHT DER BUNDESREGIERUNG

Schwankungsreserve wird Ende des Jahres bei über einem Monat liegen

(as) Die Schwankungsreserve in der gesetzlichen Rentenversicherung wird Ende 2000 27,9 Milliarden DM betragen und damit eine Monatsausgabe überschreiten. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung ( 14/4730) hervor. Erstmals nach 1994 sei für 1999 ein Beitragssatz festgesetzt worden, der zu der am Jahresende vorgesehenen Schwankungsreserve von einer Monatsausgabe geführt habe. Nach Angaben der Regierung hat die Schwankungsreserve an den Jahresenden 1995 bis 1998 nur zwischen 0,6 und 0,9 Monatsausgaben gelegen.

Zu den Beitragssätzen heißt es, Berechnungen zufolge könne dieser für das Jahr 2001 von derzeit 19,3 auf 19,1 gesenkt werden. In den Jahren danach sinke der Beitragssatz weiter auf 19,0 (2002) und 18,8 Prozent (2003). Das Rentenniveau werde dabei in den alten Ländern von jetzt 70,7 auf 69,0 bis 70,6 für den Zeitraum 2001 bis 2004 pendeln. Durch die Maßnahmen in den Entwürfen zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und des Altersvermögensgesetzes werde die Rentenversicherung ab 2002 entlastet. Ohne diese Änderungen und ohne den demografischen Faktor würde der Beitragssatz 2002 19,1, 2003 18,9 und 2004 19,1 Prozent betragen, erklärt die Exekutive weiter.

Auf der Basis der genannten Gesetzesinitiativen werde der Beitrag im Jahr 2010 18,5 und 2014 18,8 Prozent betragen. Ohne die Modifikationen sei für 2014 ein Beitragssatz von 19,4 Prozent zu erwarten. Der Satz könne vor allem aufgrund der geänderten Anpassungsformel und der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge gesenkt werden. Der lineare Ausgleichsfaktor werde dazu führen, dass sich das Rentenniveau für den Zugang des Jahres 2014 auf 68,7 Prozent belaufe. Für den Zugang des Jahres 2030 sei dann ein Niveau in Höhe von 64,4 Prozent zu erwarten.

Laut Unterrichtung wurden 1999 rund 22,4 Millionen Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dies seien rund 380.000 mehr als im Vorjahr. 73,9 Prozent der Renten seien als Versicherungsrenten, 24,2 Prozent als Witwen- und Witwerrenten und 1,8 Prozent als Waisenrenten geleistet worden. Bei den Versicherungsrenten habe der Anteil der an Frauen gezahlten Renten bei 44 Prozent und bei den Hinterbliebenenrenten bei 94 Prozent gelegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012054b
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