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Dezember 12/2000
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Änderung der Europäischen Sozialcharta zustimmen

(as) Der Bundestag soll einer Entscheidung des Komitees der Ministerbeauftragten des Europarats zustimmen, die in der Europäischen Sozialcharta vorgesehene Höchstzahl der Mitglieder des Sachverständigenausschusses von sieben auf neun anzuheben.

Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Europäischen Sozialcharta ( 14/4671) vorgelegt. Gleichzeitig soll die Regierung durch eine Öffnungsklausel in diesem Vertragsgesetz ermächtigt werden, künftigen Erhöhungen der Zahl der Mitglieder des Sachverständigenausschusses bis zu einer Obergrenze von 15 zuzustimmen. Damit solle ein aufwendiges Gesetzgebungsverfahren bei jeder Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Sachverständigenausschusses künftig vermieden werden. Der Sachverständigenausschuss habe Berichte zu prüfen, die von den Vertragsstaaten regelmäßig vorgelegt würden, heißt es weiter.

Zu den Kosten wird erklärt, es seien für Bund, Länder und Gemeinden keine Mehrausgaben zu erwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012055b
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