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Dezember 12/2000
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GENDIAGNOSTIK

Bundesgesetzliche Regelung finden

(ge) Die Gendiagnostik soll gesetzlich geregelt werden, um die Qualität von Diagnose und Beratung zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern. Zu dieser Schlussfolgerung kommt das Büro für Technikfolgenabschätzung des Bundestages in einem vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgelegten Bericht ( 14/4656). Ein Gendiagnostikgesetz könne angesichts der Entwicklungsdynamik auf diesem Feld die bisher in Deutschland bestehenden standesrechtlichen Regelungen absichern und präzisieren. Im Einzelnen solle damit die Beschränkung der Diagnostik auf medizinische Zwecke und die Qualität von Diagnose und Beratung durch eine Lizenzierung von Labors und Beratungseinrichtungen gewährleistet werden. Außerdem müsse der Missbrauch genetischer Daten durch Dritte sowie Diskriminierung von Behinderten verhindert werden.

Zur Begründung heißt es, durch die Fortschritte der Humangenforschung werde die bereits zu Beginn der 90er Jahre diskutierte Frage einer gesetzlichen Regelung der Nutzung genetischer Diagnostik neu gestellt. Hervorgetretene Probleme der Sicherung von Qualität humangenetischer Beratung und Diagnostik insbesondere durch die Pränataldiagnostik und die konkreter werdenden Möglichkeiten der Nutzung genetischer Tests für sogenannte Volkskrankheiten würden eine bundeseinheitliche Regelung angeraten erscheinen lassen.

In dem Bericht heißt es außerdem, das internationale Projekt der vollständigen Sequenzierung des menschlichen Genoms stehe kurz vor dem Abschluss. Es sei zu erwarten, dass sich mit den daraus ergebenen Erkenntnissen die Möglichkeiten der Diagnose von genetischen Merkmalen, die für die Entstehung von Krankheiten mitverantwortlich sind, immens erweitern werden. Zudem zeichneten sich Entwicklungen ab, die die Durchführung "genetischer Tests" in der medizinischen Praxis erheblich vereinfachen könnten (DNA-Chips).

Weiter geht aus dem Bericht hervor, erhebliche Fortschritte seien bei der Diagnose von Infektions- und Tumorerkrankungen zu verzeichnen, die bereits von großer praktischer Bedeutung seien. Auch tauche seit einigen Jahren die so genannte Pharmako- und Toxikogenomik als vielversprechendes Forschungs- und mögliches medizinisches Anwendungsfeld der Genomforschung in der fachwissenschaftlichen Diskussion auf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012059b
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