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Dezember 12/2000
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ANTRÄGE VON CDU/CSU UND F.D.P.

Bei Kraft-Wärme-Kopplung nicht auf Quoten setzen

(wi) Die Bundesregierung soll ihre Pläne zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) durch eine Quotenregelung und durch Zertifikathandel nicht weiter verfolgen und starre Zielvorgaben wie die Verdoppelung der gekoppelten Stromerzeugung als "staatlichen Handlungsauftrag" aufgeben. Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/4753). Die F.D.P. fordert in einem Antrag ( 14/4614) die Regierung auf, ihre Strategie zum KWK-Ausbau darzulegen.

Nach Meinung der Union sollte eine weitere Belastung der Verbraucher und der Wirtschaft durch zusätzliche KWK-Subventionierungen unterbleiben, da diese bereits jetzt durch die Kosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem KWK-Vorschaltgesetz und auf Grund der Stromsteuer übermäßig hoch sei.

Für die kommunalen und privaten Energieunternehmen fordern die Abgeordneten Planungssicherheit zur Entwicklung wirtschaftlich und ökologisch nachhaltiger Energieerzeugung.

Die Förderung existierender KWK-Anlagen muss nach den Vorstellungen der Fraktion so geändert werden, dass diese an ökologische Kriterien gebunden und zeitlich befristet sowie degressiv ausgestaltet werden. Ansonsten würden veraltete KWK-Anlagen zu Lasten der Umwelt und Stromkunden künstlich länger betrieben.

Förderprogramme aufstocken

Ebenso tritt die Fraktion dafür ein, die Förderprogramme zur Erforschung und Entwicklung innovativer dezentraler Energieumwandlungsanlagen wie etwa der Brennstoffzelle aufzustocken und die Markt-einführung dezentraler innovativer KWK-Anlagen mit einem längerfristig angelegten Programm zu unterstützen.

Ein solches "Brennstoffzelleneinführungsprogramm" muss nach Meinung der CDU/CSU aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Zur Begründung heißt es, das Quotenmodell mit Zertifikatehandel führe zu Mitnahmeeffekten bei den Erzeugern, deren Kosten unter dem Zertifikatspreis liegen. Es erfordere einen hohen bürokratischen Aufwand, die Quotentauglichkeit produzierter KWK-Strommengen und entsprechender Zertifikate anzuerkennen und zu überprüfen, betonen die Abgeordneten.

Auch müsste kontrolliert werden, ob die vielen Stromanbieter und Eigenerzeuger ihre Quotenpflicht erfüllt haben. Ferner wäre eine Quotenregelung aus europarechtlicher Sicht höchst problematisch, so die Fraktion.

Die F.D.P. will mit ihrem Antrag erreichen, dass die bundesregierung Alternativen zum Quotenmodell aufzeigt und die Umsetzungsmodalitäten erläutert.

Die Regierung soll das Quotenmodell in Vergleich zu einem ordnungsrechtlichen Förderansatz bringen und die Kosten beziffern, die etwa durch Neu- oder Ersatzinvestitionen, staatliche Anschubfinanzierung, günstige Förderkonditionen oder Strompreisaufschläge für die Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen entstehen.

Die Fraktion verweist darauf, dass die Bundesregierung am 9. November dieses Jahres mit der Industrie- und der Energiewirtschaft eine Vereinbarung unterzeichnet habe.

Darin verpflichte sich die Wirtschaft freiwillig, die angepeilte Verringerung der Kohlendioxidemissionen um 10 Millionen Tonnen im Jahr 2005 und um 23 Millionen Tonnen im Jahr 2010 zu übertreffen. Damit steigere die Wirtschaft ihr "ehrgeiziges Ziel" zum Abbau von Treibhausgasen, heißt es in dem Antrag.

Kohlendioxidausstoß senken

Mit dieser Selbstverpflichtung sei vorgesehen, dass die Wirtschaft ihren spezifischen Kohlendioxidausstoß bis 2005 um 28 Prozent gegenüber 1990 verringern werde.

Zudem hat die Wirtschaft nach Darstellung der Liberalen zugesagt, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2012 um 35 Prozent gegenüber 1999 zu reduzieren. Die Bundesregierung wolle ihr Ziel dadurch erreichen, so die F.D.P., dass sie die Stromerzeugung in KWK-Anlagen erheblich ausbaut und bis zum Jahr 2010 verdoppelt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012065c
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