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Dezember 12/2000
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INTERNATIONALE FERNMELDEUNION

Bundestag billigt Änderungen

(wi) Der Wirtschaftsausschuss hat am 6. Dezember einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/3952) angenommen, durch den Änderungen der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion, die 1998 in Minneapolis (USA) beschlossen wurden, in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion regeln auf weltweiter Basis die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Telekommunikation. In Minneapolis wurde laut Regierung der Zweck der Fernmeldeunion dahin gehend erweitert, dass die Teilnahme von Unternehmen und Organisationen an den Arbeiten der Union gefördert werden sollen. Zu den Unternehmen zählten private Betreiber von Telekommunikationsnetzen und Produzenten von Telekommunikationsgeräten sowie alle Rechtsträger, die sich mit Fragen des Fernmeldewesens befassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012066e
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