Schutz des Rheins neu regeln(um) Die Bundesregierung möchte den Schutz des Rheins neu regeln. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/4674) vorgelegt, den der Bundestag am 7. Dezember zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen hat. Die Initiative solle ein Übereinkommen vom 12. April 1999 in nationales Recht überführen. Im Einzelnen würden der Geltungsbereich des Abkommens mit Blick auf das Grundwasser erweitert und neue gewässerschutzpolitische Ziele festgelegt. Mit dem Gesetz sei außerdem beabsichtigt, zu einer weiteren Verbesserung des ökologischen Zustandes des Rheins, zu einer ganzheitlichen Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz beizutragen. Darüber hinaus müssten natürliche Lebensräume und die Fließgewässerfunktion des Rheins wieder hergestellt werden. Auch würde die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen sichergestellt, um einen seit mehreren Jahren erprobten und positiv bewerteten Informationsaustausch mit der Öffentlichkeit zu institutionalisieren. Ferner heißt es, die Zielsetzung des Übereinkommens spiegele den integrierten und nachhaltigen Ansatz einer neuen Rheinschutzpolitik wider. Das neue Übereinkommen ersetze ein Chemie-Übereinkommen von 1976 und die "Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung" von 1963. Den Angaben zufolge könnte sich der deutsche Anteil am Verwaltungshaushalt der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins geringfügig erhöhen, so die Regierung. |