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Dezember 12/2000
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ANTRÄGE VON CDU/CSU UND F.D.P.

Mit weitreichenden Verboten die BSE-Gefahr bannen

(lw) Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion bei der Europäischen Kommission für ein EU-weites Tiermehlverfütterungsverbot für alle Tiere sowie für ein Verbot des Exports und Imports von Tiermehl einsetzen. Darauf dringen die Abgeordneten in einem Antrag ( 14/4778), den der Bundestag am 30. November zusammen mit einem Antrag der F.D.P.-Fraktion ( 14/4852) zur Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen hat.

Nach dem Willen der Union sollten auch die Herstellung, der Vertrieb und der Import von Tierknochenmehl und von Blutmehl in ein Tiermehlverfütterungsverbot einbezogen werden. Des Weiteren fordert die Fraktion ein Importverbot für Rinder, Schafe und Ziegen sowie davon stammendem Fleisch und daraus hergestellten Fleischerzeugnissen für Länder mit regelmäßigem BSE-Vorkommen. Ebenso sollte sich die Regierung in der EU für eine obligatorische Kennzeichnung des Rindfleischs sowie von Rindfleischprodukten in Bezug auf Geburts-, Mast-, Schlacht- und Zerlegungsort des Tieres einsetzen. Für Futtermittel wird eine offene Deklaration der Inhaltsstoffe empfohlen.

Die Regierung soll Geld bereitstellen, um Schnelltests zu verbessern sowie Tests zu entwickeln, mit deren Hilfe ein BSE-Erreger bei Schafen und Ziegen nachgewiesen werden kann. Finanziert werden sollten damit auch die Erforschung der Rinderseuche BSE und der Creutzfeldt-Jackob-Krankheit. Ferner seien die betroffenen Landwirte zu entschädigen. Vor allem verlangt die Union ein Hilfsprogramm für Agrarbetriebe.

Nach Ansicht der F.D.P. sollte das gelockerte Embargo für britisches Rindfleisch rückgängig gemacht und sein Export EU-weit verboten werden. Verlangt wird zudem ein Exportverbot zum Schutz vor BSE-Fleisch aus anderen EU-Staaten. Ebenso müsse Rindfleisch "von der Ladentheke bis zum Geburtsort des Kalbes" gekennzeichnet werden. Die Regierung muss laut F.D.P. dafür sorgen, dass über Drittstaaten kein Import von Rindfleisch und seinen Produkten nach Deutschland gelangt, wenn diese Drittstaaten nicht das gleiche Verbraucherschutzniveau wie deutsche Produkte nachweisen können. Auch Schaf- und Lammfleisch müss-ten künftig gekennzeichnet werden. Ferner soll die Regierung sicherstellen, dass das deutsche Tiermehlverfütterungsverbot für Nichtwiederkäuer nicht durch Importe aus nichteuropäischen Staaten unterlaufen wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012070c
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