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Januar 01/2001
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AUSSCHUSSENTSCHEIDUNGEN

Initiativen zu Tarifvertragsrecht und Betriebsverfassung abgelehnt

(as) Die F.D.P. hat im Arbeits- und Sozialausschuss am 24. Januar für einen Antrag zur Reform des Tarifvertragsrechts ( 14/2612) keine Unterstützung der anderen Fraktionen erhalten. Die Abgeordneten forderten eine Reform der einschlägigen Bestimmungen im Tarifvertragsgesetz und im Betriebsverfassungsgesetz. Ziel müsse es sein, die Bedingungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern. Die momentane Rechtslage begünstige vor allem große Betriebe.

Die Fraktion wollte die Ziele Arbeitsplatzerhaltung und Förderung neuer Beschäftigung in das Tarifvertragsgesetz schreiben. Damit würde den Arbeitsgerichten eine Vorlage geliefert, die zu einer beschäftigungsfreundlicheren Rechtsprechung führen könne. Des Weiteren hält die Fraktion eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes für nötig. Ihrer Meinung nach sollten einzelne Unternehmen und ihre Belegschaften freie Hand über den Abschluss von Vereinbarungen haben, solange diese freiwillig zustande kommen und 75 Prozent der abstimmenden Mitarbeiter zustimmen.

Der Fachausschuss hat am 24. Januar ebenfalls einen Antrag der PDS ( 14/4071) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen und gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. Darin treten die Parlamentarier dafür ein, die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sollen auszuweiten. Mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes soll ein Beitrag zur Demokratisierung der Arbeitswelt geleistet werden.

Außerdem forderte die Fraktion von der Regierung, die angekündigte Novelle so rechtzeitig einzubringen, dass ausreichend Zeit für die parlamentarische Beratung und eine öffentliche Debatte bleibt. Die Reform solle sich davon leiten lassen, die strukturelle Benachteiligung der Arbeitnehmer weiter abzubauen, die Menschenwürde zu sichern und die Sozialbindung des Eigentums zu gewährleisten. Zu den Eckpunkten des geänderten Betriebsverfassungsgesetzes müsse unter anderem ein neu gefasster Betriebsbegriff gehören und die Wahl eines Betriebsrates in allen Betrieben mit drei oder mehr Arbeitnehmern ermöglichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101058b
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