Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 02/2001 >
Februar 02/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

GROSSE ANFRAGE VON SPD UND BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Weibliche Genitalverstümmelung im In- und Ausland bekämpfen

(mr) Der Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelungen im In- und Ausland ist Thema einer Großen Anfrage von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/5285). Angaben der Koalitionsfraktionen zufolge werden nach wie vor weltweit pro Jahr etwa zwei Millionen Mädchen an ihren Geschlechtsorganen verstümmelt.

Insgesamt seien etwa 130 Millionen Frauen betroffen, von denen die meisten in Afrika lebten. Durch Migration und Flucht seien viele Familien aus Ländern, in denen Genitalverstümmelungen praktiziert würden, nach Deutschland gekommen und hielten hierzulande vielfach an dieser Praxis fest.

Die Koalitionsfraktionen erwarten von der Bundesregierung unter anderem Auskunft, in welcher Weise diese den gemeinsamen Plan der Weltgesundheitsorganisation, des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen und des UN-Bevölkerungsfonds fördert, die Genitalverstümmelung abzuschaffen. Auf welche Art und Weise die Regierung ferner gegenüber UNO-Mitgliedstaaten, in denen Genitalverstümmelung praktiziert wird, darauf dringt, dass internationale Menschenrechtsstandards innerstaatlich eingehalten werden, ist ebenfalls von Interesse.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen fragen ferner danach, mit welchen Mitteln der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sich die Regierung an mit Genitalverstümmelung befasste Zielgruppen in Deutschland wendet, um über sämtliche Aspekte des Eingriffs und seiner Folgen aufzuklären. Sie wollen auch wissen, wie die Regierung die Strafverfolgungspraxis hierzulande im Hinblick auf Verstümmelungen der Geschlechtsorgane bewertet. Nicht zuletzt erwarten die Abgeordneten Auskunft darüber, ob die Regierung bereit ist, auf einen gesicherten Aufenthaltsstatus von geschlechtsspezifisch verfolgten Frauen hinzuwirken. Dies könne beispielsweise geschehen, indem Genitalverstümmelung als Asylgrund anerkannt wird, wie dies zahlreiche Flüchtlings- und Frauenorganisationen forderten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102034a
Seitenanfang
Druckversion