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April 04/2001
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Perspektiven kommunaler Selbstverwaltung erläutert

(in) Ausdrücklich gestärkt wird kommunales Selbstverwaltungsrecht vor allem dort, wo Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft den Kommunen Mittel bereitstellen und damit Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/5636) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU zur "Sicherung des Bestandes und Fortentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland im Rahmen der EU" ( 14/4171).

Die Regierung legt dar, sie werde im engen Kontakt mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern darauf achten, das Subsidiaritätsprinzip umzusetzen und weiter zu stärken. Auch der Vertrag von Nizza stärke die Stellung des "Ausschusses der Regionen". Danach sei die EU gehalten, Befugnisse so auszuüben, dass es den Mitgliedstaaten in ihren Untergliederungen möglich bleibe, bestimmte Ziele mit eigenen Mitteln zu erreichen.

Weder im Grundgesetz noch in der Verfassung anderer EU-Mitgliedstaaten gebe es jedoch ein "Bürgerrecht auf kommunale Selbstverwaltung als Individualgrundrecht des einzelnen Bürgers". Daher bestehe auch keine Aussicht, dies EU-rechtlich zu verankern. Bereits 1996 habe Deutschland gemeinsam mit Österreich beantragt, das "Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln und über eine durch das Volk gewählte Vertretung zu gewährleisten". Diese Forderung habe aber nicht die Unterstützung der anderen Mitgliedstaaten gefunden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104024b
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