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April 04/2001
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ANTWORT AUF GROSSE ANFRAGE DER PDS

2,22 Milliarden DM für Truppen der Bundeswehr im Kosovo ausgegeben

(aw) Nach Worten der Bundesregierung sind für die Stationierung der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Bewältigung der Krise im Kosovo seit dem Sommer 1999 mit Stand 31. Dezember 2000 insgesamt 2,22 Milliarden DM aufgewandt worden. Die Dauer der Stationierung könne derzeit nicht abgesehen werden, teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/5677) auf eine Große Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/3047) mit. Die zukünftige Entwicklung der Ausgaben hänge im Wesentlichen von der Kontingentstärke der internationalen Friedenstruppe im Kosovo, KFOR, ab.

Wie es darin weiter heißt, seien durch die Luftangriffe der NATO auf Jugoslawien nach Erkenntnissen des Internationalen Strafgerichtshofes für das frühere Jugoslawien vom Juni 2000 etwa 500 Zivilisten umgekommen und 820 Personen verletzt worden. Über diese Zahlenangaben hinaus habe die Regierung keine Erkenntnisse.

Wie aus der Antwort außerdem hervorgeht, liegen ihr Verbrechensstatistiken für den Kosovo weder zu serbischen noch zu UCK-Kräften (der so genannten kosovo-albanischen Befreiungsarmee) vor. Gleiches gelte für statistische Angaben darüber, in wie vielen Fällen es zu Ermittlungen, Klageerhebungen oder rechtskräftiger Verurteilung gekommen ist. Auch gebe es keine Angaben zu der Volksgruppenzugehörigkeit mutmaßlicher Täter und Opfer. Abschließende Aussagen seien deshalb nicht möglich.

Ein Fünftel der Bevölkerung geflohen oder vertrieben

Nach weiteren Angaben der Regierung sind nach Schätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) seit Ausbruch der bewaffneten Auseinandersetzungen im Kosovo im März 1998 bis zum Beginn der NATO-Luftschläge am 24. März 1999 rund 440.000 Menschen geflohen oder vertrieben worden. Dies sei mehr als ein Fünftel der damaligen Bevölkerung in der Region gewesen. Nach wechselvoller Entwicklung in den folgenden Monaten seien schließlich Anfang Juni 1999 mehr als 782.000 Kosovo-Albaner auf internationale Hilfe angewiesen gewesen.

Dem UNHCR zufolge sind im Zeitraum März bis Juni 1999 rund 790.000 Kosovo-Albaner in den Nachbarstaaten aufgenommen worden, davon 446.000 in Albanien und mehr als 344.000 in Mazedonien. Zwischen Januar 1999 und Juni 2000 seien nach der gleichen Quelle rund 97.000 Asylanträge von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien in 14 Staaten der EU (Angaben für Italien seien nicht verfügbar) gestellt worden. 87 Prozent hiervon seien auf Kosovo-Albaner entfallen. Einer von der Regierung dazu vorgelegten Statistik ist zu entnehmen, dass Deutschland in diesem Zeitraum fast 38.000 Flüchtlinge aufgenommen hat, Großbritannien knapp 18.700 und Belgien 15.700.

Mehr als 170.000 zur Ausreise Verpflichtete in Deutschland

Wie es in der Antwort außerdem heißt, hielten sich Ende vergangenen Jahres insgesamt 170.793 ausreisepflichtige jugoslawische Staatsangehörige in Deutschland auf. Eine Erfassung der Volkszugehörigkeit erfolge in diesem Zusammenhang nicht. Hochrechnungen gingen aber davon aus, dass etwa 120.000 dieser Ausreisepflichtigen aus dem Kosovo (überwiegend Kosovo-Albaner) seien und 50.000 anderen Volksgruppen angehörten.

Zwischen Mitte 1999 und Ende Januar dieses Jahres seien des Weiteren 84.000 Personen in das Kosovo zurückgekehrt, wiederum überwiegend Angehörige der kosovo-albanischen Volksgruppe. Bis Ende Januar 2001 seien zudem etwa 6.800 Personen zwangsweise zurückgeführt worden.

Die Bundesregierung lehnt es im Übrigen ab, im Rahmen der Antwort an die PDS-Fraktion konkrete quantitative und qualitative Angaben über während der Luftoperation zerstörte oder beschädigte Einzelziele zu machen. Zur Begründung verweist sie auf "notwendige Geheimhaltung". Verlässliche Zahlenangaben zu für die zivile Wirtschaft Jugoslawiens entstandenen Schäden lägen ebenfalls nicht vor, so die Regierung. Sie unterstreicht im Übrigen erneut, die Luftschläge des Nordatlantischen Bündnisses seien sowohl völkerrechtlich als auch verfassungsrechtlich zulässig gewesen. Da es sich nicht um die Beteiligung an einem Angriffskrieg im Sinne des Grundgesetzes gehandelt habe, sei auch die Beteiligung der Bundeswehr an den Luftoperationen rechtmäßig gewesen. Etwaige Ersatzansprüche Jugoslawiens auch gegenüber Berlin mit Blick auf die durch die Luftangriffe verursachten Schäden seien deshalb weder nach Völkerrecht noch nach Maßgabe des deutschen Rechts "ersichtlich".

Die Bundesregierung begründet ihre Entscheidung für eine Beteiligung an den NATO-Luftangriffen damit, zahlreiche Quellen hätten übereinstimmend den Schluss zugelassen, dass serbische Sicherheitskräfte im Kosovo systematisch die albanische Bevölkerungsgruppe gewaltsam vertrieben. Ein OSZE-Bericht habe diese Erkenntnisse im Nachhinein "in eindrucksvoller Weise" bestätigt.

Zudem teilt die Regierung mit, ein über nachrichtendienstliche Quellen Anfang April 1999 bekannt gewordener Plan namens "Operation Hufeisen" sei weder Auslöser noch Begründung für ein militärisches Eingreifen gewesen. Dies ergebe sich auch daraus, dass der NATO-Rat den damaligen Generalsekretär Javier Solana bereits am 30. Januar des Jahres zur Auslösung der Luftangriffe autorisiert habe.

Vorgehen der Streitkräfte bestätigte Erkenntnisse

In dem der Regierung vorliegenden nachrichtendienstlichen Material seien als Ziele der Operationen die Zerschlagung beziehungsweise Neutralisierung der UCK genannt worden. Vertreibungen der kosovo-albanischen Bevölkerung mit dem Ziel gewaltsamer, regionaler und demographischer Veränderungen seien in der Auswertung der Unterlagen ebenfalls als Bestandteil der jugoslawischen Planungen gesehen und durch das Vorgehen der jugoslawischen Streitkräfte im Kosovo bestätigt worden, heißt es in der Antwort an die PDS-Fraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104036
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