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Mai 05/2001
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RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS

Zuwendungen an Amateurtheater sollen künftig gesperrt werden

(hh) Alle Zuwendungen an den Bund Deutscher Amateurtheater sollen künftig mit einer Haushaltssperre versehen werden. Eine Freigabe soll erst dann erfolgen, wenn ein anhängiges Strafverfahren abgeschlossen ist. Dies beschlossen die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses am 11. Mai einstimmig.

Der Bund Deutscher Amateurtheater e. V. ist laut Darstellung des Bundesrechnungshofes (BRH) der Dachverband des organisierten Deutschen Amateurtheaters. Er erfülle die Aufgabe einer zentralen Vergabestelle, indem er antragstellenden Bühnen und Verbänden die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel bewillige.

Nachdem laut BRH bekannt geworden war, dass der Verein Zuwendungen in Höhe von "mindestens" 500.000 DM zweckwidrig verwendet hatte, habe der BRH dessen Haushalts- und Wirtschaftsführung geprüft. Diese Prüfung habe die Zweckentfremdung der Bundesmittel in den Jahren 1988 bis 1996 bestätigt. Darüber hinaus habe der BRH festgestellt, dass der Verein einen Teil der Zuwendungen "spätestens seit dem Jahr 1992" auf Konten eines Fördervereins umgeleitet hatte, dessen Leitung mit der Führung des Vereins identisch war. Gegen die ehemalige Leitung des Vereins, die als einzige über die Konten des Fördervereins habe verfügen können, sei ein Strafverfahren eingeleitet worden.

Der BRH führte die Unregelmäßigkeiten unter anderem darauf zurück, dass das Förderverfahren des Vereins nur unzureichend geregelt war und dessen frühere Leitung "nach Belieben" über die Weitergabe der Zuwendungen entscheiden konnte. Außerdem hätten drei ºerschiedene Zuwendungsgeber die Mittel gewährt und drei Institutionen hätten deren Verwendung geprüft. Das Förderverfahren sei deshalb verfahrungsaufwendig und fehleranfällig gewesen.

Der BRH hat den zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur aufgefordert, die zweckmäßig verwendeten Zuwendungen des Bundes zurückzufordern und dazu auch das Vermögen des Vereins heranzuziehen. Die Bundesregierung hat laut BRH mitgeteilt, dass Rückforderungen bereits geltend gemacht und weitere Maßnahmen eingeleitet worden seien. Änderungen des Förderverfahrens müssten zunächst im Einzelnen abgestimmt werden.

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses kritisierten, dass sich das Strafverfahren hinziehen würde. "Ich muss davon ausgehen, dass die Amateurtheater offensichtlich die Bundesmittel gar nicht brauchen", sagte der zuständige Berichterstatter. Sonst wäre die Unterschlagung früher bekannt geworden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105036a
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