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Mai 05/2001
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PDS will Bestandsschutz für Telefon-Sozialtarif schaffen

(wi) Die PDS-Fraktion tritt dafür ein, im Telekommunikationsgesetz die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Kreis derjenigen, die vor der Telekom-Privatisierung den Sozialtarif in Anspruch nehmen konnten, einen Rechtsanspruch auf diesen Sozialtarif erhält.

In einem Antrag der Fraktion ( 14/5831) heißt es weiter, der geldwerte Umfang des Sozialtarifs sollte durch marktbeherrschende oder andere zur Leistung verpflichtete Telekommunikationsunternehmen nicht eingeschränkt werden können.

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Deutsche Telekom AG den Sozialtarif freiwillig übernommen habe und ihn Kunden anbiete, die entweder von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, BAföG erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem G?ad von mindestens 90 Prozent sind. BAföG-Empfängern und von den Rundfunkgebühren Befreiten seien 13,57 DM, dem übrigen Personenkreis 17,05 DM von der Grundgebühr erlassen worden.

Im Dezember 1999 habe die Telekom ihre Sozialtarifregelungen verändert und für viele der etwa 2 Millionen Nutznießer verschlechtert, so die Fraktion. Seither werde die soziale Vergünstigung nicht mehr von der Grundgebühr abgezogen, sondern als Gesprächsguthaben für Standardverbindungen im Telekom-Netz gewährt. Kunden, die einen Preselection-Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hätten, fielen aus dem Sozialtarif heraus. Die Fraktion sieht darin eine gravierende Benachteiligung der sozial Schwächsten.

Der Bundestag hat den Antrag am 17. Mai zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105049c
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