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06/2001
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Steuerrecht nicht ändern

(fi) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS hat der Finanzausschuss am 30. Mai Anträge der CDU/CSU ( 14/5551) und der F.D.P. ( 14/5962) abgelehnt. Beide hatten zum Ziel, die steuerlichen Bedingungen für mittelständische Unternehmen zu verbessern.

Die Union forderte unter anderem, die für 2005 geplante Tarifsenkung auf 2003 vorzuziehen und den Tarif so zu gestalten, dass der Höchststeuersatz nicht bereits bei einem Einkommen von 102.276 DM beginnt. Ferner sollte die Möglichkeit geschaffen werden, stille Reserven beim Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften durch Personenunternehmen zu übertragen. Die Liberalen hatten verlangt, die starke Spreizung der Steuersätze für Körperschaften einerseits und Personengesellschaften andererseits abzubauen und die Tarifsenkung bei der Einkommensteuer auf das Jahr 2002 vorzuziehen. Auch sollten Unternehmens- und Arbeitseinkommen mit einem Stufentarif von 15, 25 und 35 Prozent besteuert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106034a
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