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06/2001
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VERKEHRSAUSSCHUSS

Illegaler Beschäftigung im Transportgewerbe entgegenwirken

(vb) Illegaler oder missbräuchlicher Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten im Transportgewerbe soll entgegengewirkt werden. Die Bundesregierung hatte zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf ( 14/5934) vorgelegt, den der Verkehrsausschuss am 30. Mai in der Fassung der Gegenäußerung der Exekutive mit großer Mehrheit bei Gegenstimmen der F.D.P. verabschiedete.

Danach sollen Fahrer, die ein Transportfahrzeug von Unternehmen aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum steuern, die Arbeitsgenehmigung im Original mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung mitführen müssen. Diese Verpflichtung soll auch auf die Verlader ausgedehnt werden.

Die CDU/CSU kritisierte in der Diskussion, die Verantwortung der Auftraggeber für das Handeln von anderen Unternehmen sei problematisch, da diese das Vorgehen der Auftragsempfänger nur schwer kontrollieren könnten. Die Verpflichtungen der Verlader sollten klarer definiert werden. Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs stimme aber, erklärte die Union. Die Sozialdemokraten betonten dagegen, Unternehmer und Verlader müssten in die Pflicht genommen werden. Ein Auftraggeber dürfe sich nicht mit einem Unternehmen abgeben, das illegale Beschäftigung betreibt.

Die Liberalen wollten den Gesetzentwurf nur mittragen, wenn die Verladerhaftung erst bei "grober Fahrlässigkeit" festgeschrieben würde. Genauso werde im Baugewerbe vorgegangen. Die Bündnisgrünen machten deutlich, die Verantwortung der Auftraggeber müsse auf das gesamte Transportgewerbe ausgedehnt werden. Die Vertragsparteien sollten gezwungen werden, ihr Handeln genau zu durchdenken und vorsichtig zu agieren. Mit der Gesetzesinitiative entstünden keine neuen Verpflichtungen für die Verlader. Der Tatbestand der "Fahrlässigkeit" für diesen Unternehmerkreis müsse unbedingt im Gesetzentwurf bleiben, da die Bestimmungen ansonsten an Effektivität verlieren würden, erklärten die Parlametarier weiter.

Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Koalition ( 14/5446) wurde in gleicher Sitzung für erledigt erklärt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106045a
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