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07/2001
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Keine Investitionspauschale

(hh) Abgelehnt hat der Bundestag am 29. Juni einen Antrag der PDS-Fraktion ( 14/6208) zur Einführung einer kommunalen Investitionspauschale. Darin forderte die Fraktion, drei Milliarden DM für die ostdeutschen Städte und Gemeinden sowie für strukturschwache Regionen im Altbundesgebiet bereitzustellen.

Der Bund habe aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen rund 100 Milliarden DM Erlös erzielt, heißt es in der Begründung. Städte und Gemeinden hingegen würden wegen der steuerlichen Abziehbarkeit der Ausgaben für Mobilfunklizenzen in den kommenden 20 Jahren allein bei der Gewerbesteuer auf Einnahmen in Höhe von 17 Milliarden DM verzichten müssen.

Die Einnahmeausfälle der Länder würden rund 10 Milliarden DM bei der Körperschaftssteuer, so die PDS. Dies führe über den kommunalen Finanzausgleich zu weiteren Einnahmeausfällen der Städte und Gemeinden. Werde auf die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes nach Ansicht der Antragsteller großer Wert gelegt, würden finanzielle Bestellungsmöglichkeiten der Länder und der Kommunen weiter eingeschränkt. Das Plenum folgte der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses ( 14/6208).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107028b
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