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07/2001
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Namensunterschrift zumindest nachbilden

(re) Auf Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses ( 14/6353) hat der Bundestag am 22. Juni das Gesetz zur Anpassung von Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäfteverkehr geändert. So bleibt es dabei, dass zusätzlich zu der im Bürgerlichen Gesetzbuch bereits vorhandenen Schriftform neben der auf die neuen Medien ausgerichteten "elektronischen Form" auch eine "Textform" eingeführt wird. Die eigenhändige Unterschrift bleibt somit in den bestimmten Fällen entbehrlich. Anders als zunächst formuliert, muss jetzt aber das Ende einer Erklärung in "Textform" durch "Nachbildung einer Namensunterschrift oder anders" erkennbar sein. Zudem sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die Übermittlung sämtlicher elektronischer Dokumente im Gerichtsverfahren zu regeln. Der Bundestag hatte das Gesetz am 15. März beschlossen ( 14/4987, 14/5561) und der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss angerufen ( 14/6044).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107031b
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