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07/2001
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"Multilaterales Dach" für Fusionskontrolle

(wi) Nach Auffassung der Bundesregierung wird die Notwendigkeit, ein "multilaterales Dach" für die Zusammenarbeit von Staaten auf dem Gebiet der Fusionskontrolle immer größer. Dies geht aus ihrer Stellungnahme ( 14/6282) zum 13. Hauptgutachten der Monopolkommission 1998/1999 ( 14/4002, 14/4003 neu) hervor.

Angesichts einer ständig zunehmenden Zahl von Ländern mit eigenen Wettbewerbsgesetzen, darunter verstärkt auch solchen mit eigenen Fusionskontrollregeln, reichten bilaterale Abkommen, wie sie von der Monopolkommission befürwortet würden, allein nicht aus. Die Regierung unterstütze daher den Vorschlag der EU-Kommission für ein "Multilateral Framework Agreement on Competition Policy", den diese in der Welthandelsorganisation (WTO) eingebracht habe.

Dieser Vorschlag wolle Standards für kartellrechtliche Regelungsbereiche wie Nichtdiskriminierung, Transparenz, klare Definition der Ausnahmebereiche und Verfolgung von "Hardcore"-Kartellen schaffen. Auch solle die Kooperation der Wettbewerbsbehörden im Einzelfall durch Regeln über Information und Konsultation verbessert und technische Hilfe für Entwicklungsländer geleistet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107059a
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