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08/2001
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BUNDESKANZLERAMT

908 Millionen € für den Kulturbeauftragten

(hh) Der Etat des Bundeskanzleramtes soll 2002 über 24,07 Millionen € mehr verfügen können als 2001. Damit sind Ausgaben von 1,49 Milliarden € (2001: 1,46 Milliarden €) eingeplant. Diese Summe ist vorgesehen für den Bundeskanzler, das Kanzleramt, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Kulturbeauftragten.

Einzelplan 04.

Den größten Anteil hat der Etat des Beauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien, dem 2002 908 Millionen € (2001: 896,56) zur Verfügung stehen sollen. Der größte Teil geht an die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen), die von 649,47 Millionen € auf 659,69 Millionen € ansteigen sollen. Im Gesamtetat sind für die sächlichen Verwaltungsaufgaben 468,5 Millionen € (446,86 Millionen €) vorgesehen. Die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen hier dagegen von 676,46 Millionen € auf 674,71 Millionen € fallen. Als Ausgaben für Investitionen sind 241,1 Millionen € (239,99 Millionen €) vorgesehen. Den nicht näher erläuterten Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst beziffert die Regierung auf 374,7 Millionen € (347,85 Millionen €). Das BPA soll 2002 über 114,26 Millionen € (126,15 Millionen €). Für den Bundeskanzler und sein Amt hat die Regierung 10,46 Millionen € (14,47 Millionen €) eingeplant.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108029d
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