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08/2001
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GESETZENTWURF EINGEBRACHT

Regierung will den Missbrauch beim Abzug der Vorsteuer unterbinden

(fi) Die Bundesregierung will steuerehrliche Unternehmer vor Wettbewerbsverzerrungen schützen, die durch den "gezielten Missbrauch des Vorsteuerabzugs" entstehen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuern ( 14/6883) vorgelegt, den der Bundestag am 25. September zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.

In Deutschland und in anderen EU-Staaten würden zunehmend Betrugsfälle in Form so genannter Karussellgeschäfte aufgedeckt, heißt es. Die "ersparte" Umsatzsteuer werde zur Verbilligung der im "Karussell" weitergelieferten, meist hochwertigen Waren verwendet, wobei die Täter europaweit agierten. Dabei handele es sich um eine Form des organisierten Verbrechens, so die Regierung. Alle bisher aufgedeckten betrügerischen Aktivitäten, die sich häufig in Größenordnungen von mehrstelligen Millionenbeträgen bewegten, ließen erhebliche Steuerausfälle befürchten, so dass die Gefahr einer Erosion der Steuerbasis bestehe. Ferner könnten steuerehrliche Unternehmer durch Karussellgeschäfte über "vermeintliche" Niedrigpreise vom Markt verdrängt werden.

Um dem entgegenzuwirken, soll das Finanzamt nach dem Willen der Regierung künftig mit Zustimmung des Steuerpflichtigen die Auszahlung von Erstattungsbeträgen von Sicherheitsleistungen abhängig machen können, wenn unklar ist, ob die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug auch vorliegen. Nach jetzigem Recht habe die Erstattung in diesen Fällen zunächst nicht vorgenommen werden können.

Die Neuregelung würde bedeuten, so die Regierung, dass die notwendige Prüfung nun nicht mehr zu Lasten der Liquidität des zu prüfenden Unternehmens gehen müsse. Der Erstattungsbetrag würde ausbezahlt, der Unternehmer wäre lediglich mit den Kosten etwa einer Bankbürgschaft belastet.

Um die planmäßige betrügerische Abschöpfung der Vorsteuer einzudämmen, will die Regierung auch einen neuen Haftungstatbestand schaffen. Führt ein Unternehmer planmäßig die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht an den Fiskus ab und soll dennoch der Vorsteuerabzug in der Unternehmerkette (dem "Karussell") geltend gemacht werden, dann hätte das Finanzamt künftig die Möglichkeit, Unternehmer, die vom Karussellgeschäft wussten oder davon hätten wissen müssen, für die nicht abgeführte Umsatzsteuer haftbar zu machen.

Vor allem soll das Finanzamt mit Vorsteuererstattungsansprüchen eines Unternehmers aufrechnen können, wenn die Voraussetzungen vorliegen, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108043a
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