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08/2001
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Nutzer von Grundstücken künftig an öffentlichen Lasten beteiligen

(re) Nutzer von kleingärtnerisch genutzten Grundstücken sowie von Erholungs- oder Freizeitgrundstücken sollen in Zukunft "angemessen" an den öffentlichen Lasten dieser Immobilie beteiligt werden. Die Regierung strebt nach eigenen Angaben mit einem Gesetzentwurf ( 14/6884) damit an, einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1999 nachzukommen.

Dem Entwurf zufolge sollen Grundstückseigentümer ab dem 30. Juni 2001 vom Nutzer solcher Flächen die Erstattung "regelmäßig wiederkehrender öffentlicher Lasten" verlangen dürfen, die auf dem Grundstück ruhen. Zudem sollen vom Nutzer nach dem 3. Oktober 1990 einmalig erhobene Beiträge und sonstige Abgaben für die genannten Grundstücke bis zu einer Höhe von 50 Prozent zurück verlangt werden dürfen. Dabei seien Jahresraten mit einer Höhe von nicht mehr als zehn Prozent der aufgelaufenen Gesamtsumme vorgesehen.

Dem Eigentümer soll bei besonders großen Grundstücken (ab 1.000 Quadratmeter) laut Regierung ferner das Recht eingeräumt werden, eine Teilkündigung vorzunehmen. Dem Nutzer müssten allerdings anschließend mindestens 400 Quadratmeter verbleiben.

Die PDS hat inzwischen einen Antrag ( 14/6918) eingebracht, um zu erreichen, dass die Regierung ihre Initiative zurückzieht. Nach Ansicht der Fraktion wird der Gesetzentwurf dem Anliegen nicht gerecht, in den neuen Ländern einen sozial gerechten, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden stiftenden Ausgleich zwischen den Interessen von Eigentümern und Nutzern herzustellen.

Deshalb soll die Regierung laut Antrag einen neuen Entwurf vorlegen, der Eigentümer und Pächter im Kündigungsrecht gleichstellt und die finanzielle Benachteiligung des Nutzers im Falle einer durch ihn ausgesprochenen Kündigung beseitigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108052c
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