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08/2001
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Online-Abruf aus dem Register erleichtern

(re) Der Online-Abruf aus dem maschinell geführten Handelsregister soll erleichtert werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/6855) vorgelegt. Sie beabsichtigt damit nach eigenen Worten, das Abrufverfahren für die Nutzer attraktiver zu machen. Zugleich gehe es darum, Registereintragungen zur Vertretungsmacht eindeutiger und auch für ausländische Nutzer verständlicher zu machen. Wie es weiter heißt, sollen mit der Novelle auch die Gebühren für den Abruf von Daten aus den maschinell geführten Registern geregelt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108053d
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