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09/2001
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BUNDESTAG BILLIGT SCHULDRECHTSNOVELLE

Gesetzliche Gewährleistungsfrist soll künftig zwei Jahre betragen

(re) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Käufer soll künftig statt sechs Monate zwei Jahre betragen. Mit diesem Beschluss des Bundestages vom 11. Oktober setzte das Parlament im Rahmen einer umfangreichen Modernisierung des Schuldrechts auch eine entsprechende EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf in deutsches Recht um.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten einen Gesetzentwurf ( 14/6040) vorgelegt, den das Parlament auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 14/7052) mit den Stimmen von Koalition und PDS gegen die Voten von CDU/CSU und FDP billigte. Das neue Gesetz soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

Nach diesem Zeitpunkt sollen außerdem Abweichungen eines Produkts von Herstelleraussagen, etwa in Werbung und Etikettierung, als Sachmangel moniert werden dürfen. Dies sei etwa bei den Aussagen des Herstellers beim Benzinverbrauch von Autos der Fall. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen hatte die Mehrheit der Abgeordneten außerdem eine Bestimmung gebilligt, die vorsieht, die Altersgrenze für die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung von 18 auf 21 Jahre heraufzusetzen.

Union: Initiative ist übereilt

Sozialdemokraten und Bündnisgrüne erklärten zur Novellierung des Schuldrechts, damit werde umfangreichen Vorarbeiten seit dem Jahre 1978 Rechnung getragen. Das komplizierte und in weiten Teilen durch die Rechtsprechung abgelöste Schuldrecht werde "deutlich vereinfacht, übersichtlich gegliedert und inhaltlich modernisiert". Überfällig sei auch die Integration der Verbraucherschutzgesetze in das Bürgerliche Gesetzbuch.

Die CDU/CSU wandte hingegen ein, die Gesetzesinitiative ändere einen wesentlichen Teil der deutschen Rechtsordnung übereilt. In der Praxis könnte sich herausstellen, dass eine Vielzahl von Fragen nicht geregelt sei, so die Union. Besser wäre es gewesen, zunächst die Entwicklung der europäischen Bemühungen um ein vereinheitlichtes Vertragsrecht abzuwarten. Wie im Fachausschuss scheiterte die CDU/CSU auch im Plenum mit einem Änderungsantrag ( 14/7067), in dem sie unter anderem verlangt hatte, Ansprüche auf Rechte an Häusern und Grundstücken erst nach 30 Jahren verjähren zu lassen.

Zustimmung von der PDS

Auch die FDP kritisierte den Zeitdruck, der die Beratungen der Schuldrechtsnovelle bestimmt hätte. Es sei sehr schwer zu beurteilen, ob sich die gefundenen Lösungen als praxistauglich erweisen würden. Die PDS betonte demgegenüber, die Reform werde Verbesserungen für die Verbraucher bringen und die Anwendung des Rechts vereinfachen.

Auch die kleinste Oppositionsfraktion fand im Bundestag keine Mehrheit für einen Änderungsantrag ( 14/7080). Darin hatte sie unter anderem verlangt, in Verträgen mit Verbrauchern über Bauleistungen zur Errichtung von Wohngebäuden eine Bestimmung aufzunehmen, der zufolge ein Anspruch des Unternehmers auf Abschlagszahlungen nur dann bestehen solle, wenn dem Besteller zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Vertrag eine Sicherheit in Höhe von zehn Prozent der vertraglichen Vergütungsansprüche gestellt werde.

Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Schuldrechts ( 14/6857) erklärte der Bundestag auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 14/7100) einvernehmlich für erledigt. Zur Begründung verwiesen die Parlamentarier auf den beschlossenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109039b
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