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09/2001
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KOALITIONSENTWURF ANGENOMMEN

Bundestag für Abschaffung der Arznei- und Heilmittelbudgets

(ge) Die Arznei- und Heilmittelbudgets sowie der gesetzliche Kollektivregress sollen abgeschafft werden. Das Plenum hat sich mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der PDS entschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6309) anzunehmen.

Darin heißt es, das unverändert angestrebte Ziel einer wirtschaftlichen Verordnung von Arznei- und Heilmitteln solle künftig nicht mehr mittels einer starren Ausgabenbudgetierung erfolgen, sondern im Verhandlungswege zwischen den Vertragspartnern auf der Ebene der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen erreicht werden. Es gehe weiterhin darum, die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern. So sollen in Zukunft nicht mehr jährlich fortzuschreibende Ausgabenvolumina, sondern nunmehr auch auf die regionale Versorgungssituation abgestellte Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsziele vereinbart werden. Überschreitungen sollen in die gesamten Vertragsverhandlungen zwischen der KV und den Verbänden der Krankenkassen einbezogen werden.

Die Koalition erläuterte, mit dem Instrument von Zielvereinbarungen schlage die Politik einen neuen Weg in der Gesundheitspolitik ein, der durchaus nicht risikofrei sei. Die Ärzteschaft habe aber die damit verbundene Stärkung der Verantwortlichkeit der Vertragspartner begrüßt. Für die Union hat sich das in früheren Zeiten unvermeidbar gewesene Budget auf Dauer als unpraktikabel erwiesen, da es zu Fehlentwicklungen führe. Die Zielrichtung des Gesetzentwurfes sei richtig. Allerdings seien die Erfolge der Zielvereinbarungen keineswegs garantiert; zudem würden diese faktisch wie Budgets wirken. Die FDP bedauerte, dass sich die Versorgung der Patienten auch künftig nicht am tatsächlichen medizinischen Bedarf ausrichte, da die Budgetierung letztlich nicht abgeschafft, sondern lediglich durch Ausgabenobergrenzen ersetzt werde. Für die PDS ist es auf Grund der steigenden Kosten unerlässlich, etwas gegen überhöhte Arzneimittelpreise zu unternehmen.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109046b
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