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10/2001
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ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATIONSTECHNIK NUTZEN

Regierung beabsichtigt "umfassendste Änderung des Melderechts" seit 1980

(in) Mit der dritten, "umfassendsten Änderung" des Melderechtsrahmengesetzes von 1980 will die Bundesregierung die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik erreichen ( 14/7260).

Vorgesehen ist die Abschaffung unnötiger Meldepflichten und eine Verbesserung bei Melderegisterauskünften und beim Datenschutz. Bisher könnten die in vielen Bereichen bestehenden Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation nicht genutzt werden, weil gesetzliche Bestimmungen dies noch nicht zuließen. Mit den rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz elektronischer Dienste sei das Ziel verbunden, unnötige Meldepflichten abzuschaffen und Melderegisterauskünfte sowie den Datenschutz zu verbessern. Die Verwendung neuer Technologien gelte vor allem dem Meldewesen als dem Verwaltungsbereich, der besonders im Dialog mit den Bürgern stehe. Durch Zulassung der elektronischen Anmeldung soll das aufwendige Anmeldeverfahren mittelfristig erheblich reduziert werden.

Voraussetzung dafür sei eine zügige flächendeckende Verbreitung der elektronischen Signatur nach dem Gesetz. Ein elektronischer Zugang zu eigenen persönlichen Daten soll dann möglich sein, ohne materielle und rechtliche Voraussetzungen zu unterlaufen. Außerdem entlaste die Abschaffung der Abmeldepflicht im Inland und der Verzicht auf Mitwirkung des Wohnungsgebers beim Meldevorgang Bürger und Behörden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110023a
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