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10/2001
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Online-Abruf aus dem Register geregelt

(re) Der Bundestag hat am 8. November den Weg dafür freigemacht, den Online-Abruf aus dem maschinell geführten Handelsregister zu erleichtern. Die Abgeordneten billigten auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 14/7348) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/6855) in geänderter Fassung. Damit soll das Abrufverfahren für die Nutzer attraktiver gemacht werden. Zudem werden die Gebühren für den Abruf von Daten aus den maschinell geführten Registern geregelt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110026b
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