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10/2001
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Beim Vermögensrecht Verfahren ändern

(re) "Gerechtere Lösungen" bei vermögensrechtlichen Verfahren strebt die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf ( 14/7228) an. Sie erläutert, die gesetzlichen Regelungen seien zum Teil missverständlich formuliert. Außerdem könne geltendes Recht in Ausnahmekonstellationen zu unbilligen Ergebnissen führen.

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Regierungsinitiative ab. Die Länderkammer begründet diese Haltung damit, das bisher verfolgte Konzept werde konterkariert, wenn stets aufs Neue und nach Erledigung der überwiegenden Zahl der Anträge das Recht novelliert werde. Damit würden umfangreiche Prüfungen der befassten Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen ausgelöst.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110030a
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