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10/2001
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FALLPAUSCHALEN

"Kostenneutralität nicht möglich"

(ge) Es ist nicht möglich, das Fallpauschalensystem zur Vergütung von Krankenhausleistungen kostenneutral auszugestalten. Diese Ansicht vertritt die Regierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Fallpauschalengesetz ( 14/7421), die die Exekutive als Unterrichtung ( 14/7461) vorgelegt hat. Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme verlangt, bei der Reform auf Kostenneutralität zu achten. Das System könne nur kostenneutral ausgestaltet werden, wenn alles so bleibe, wie es ist, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110040c
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