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10/2001
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"Existenzbedrohende Prüfungen" von Betrieben unterbinden

(as) Die FDP-Fraktion will, dass die Sozialversicherungsbeiträge nur auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer berechnet werden. Wie es in einem Antrag ( 14/7155) heißt, sei die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund von Urteilen des Bundessozialgerichts dazu übergegangen, Sozialversicherungsbeiträge nicht nur für tatsächlich gezahlte Leistungen zu erheben, sondern auch für solche, die tatsächlich nicht erbracht worden sind, auf die der Arbeitnehmer jedoch einen tariflichen Anspruch gehabt hat. Dadurch kämen auf die Arbeitgeber erhebliche Nachforderungen zu, die vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen existenzbedrohende Wirkungen haben könnten, heißt es in dem Antrag.

"Vorgehen belastend für Unternehmer"

Dieses Vorgehen wirke sich bei den Beschäftigungsverhältnissen geringfügig oder kurzfristig Beschäftigter besonders belastend für die Unternehmer aus, so die Fraktion. Durch die fiktive Hinzurechnung selbst geringer Vergütungsbestandteile werde die Geringfügigkeitsgrenze von 630 DM häufig überschritten. Damit gingen die Sozialversicherungsfreiheit oder die sozialversicherungsrechtliche Pauschalierungsmöglichkeit verloren.

Gleichzeitig entstehe ein Anspruch der Sozialversicherungsträger auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile). Da sich die Berechnung der Bemessungsgrundlage im Sozialversicherungsrecht auch auf das Steuerrecht auswirke, seien die steuerlichen Folgen dieser Prüfungspraxis für die Unternehmen besonders nachteilig, betonen die Abgeordneten weiter. Immer mehr Finanzbeamte kämen wegen der fiktiven Hinzurechnung zu dem Ergebnis, dass mit überschrittener Geringfügigkeitsgrenze die Steuerfreiheit nicht mehr gegeben sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110046a
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